04. Januar, 2025

Wirtschaft

Zwischen Illegalität und Schlupflöchern: Die unaufhaltsame Saga der Cum-Ex-Deals

Zwischen Illegalität und Schlupflöchern: Die unaufhaltsame Saga der Cum-Ex-Deals

Die ehemalige Chefermittlerin für Cum-Ex-Fälle, Anne Brorhilker, bleibt überzeugt: Illegale Aktiengeschäfte sind nach wie vor ein weit verbreitetes Problem in der Finanzwelt. Trotz gesetzlicher Anpassungen im Jahr 2012 setzt sich der berüchtigte Steuerbetrug fort, bei dem sich Täter durch ein ausgeklügeltes Verwirrspiel mit Aktien unrechtmäßig Steuerrückerstattungen sichern. Schätzungen zufolge hat dieser Skandal dem deutschen Staat einen Verlust von mindestens zehn Milliarden Euro eingebracht.

Doch die Schwierigkeiten enden nicht mit der Gesetzesänderung. Brorhilker weist auf die anhaltende Praxis solcher Geschäfte hin, die auch nach 2012 nicht vollständig unterbunden wurden. Dabei haben Banken und andere Akteure kreative Wege gefunden, um die beschränkenden Regelungen zu umgehen. Laut Brorhilker ist es möglich, dass diese Deals, wenn auch modifiziert, weiterhin stattfinden und sie kritisiert die geringe Wahrscheinlichkeit, dass Banken bei ihrer Durchführung entdeckt werden.

Die Ermittlung von Cum-Ex-Fällen stößt bei den gesetzgebenden und regulierenden Instanzen auf strukturelle Grenzen. Laut Brorhilker wird die Strafverfolgung zusätzlich dadurch erschwert, dass Banken Daten im Ausland sammeln und die deutsche Strafverfolgung daher mit rechtlichen Barrieren außerhalb der Landesgrenzen konfrontiert ist. Eine Lösung sieht sie in einer strengeren Regulierung, die Banken verpflichtet, ihre Daten innerhalb Deutschlands zu führen, damit nationale Behörden Zugriff erlangen können.

In der Verfolgung von Cum-Ex-Skandalen sieht sich Deutschland zahlreichen Herausforderungen gegenüber. Zwar wurden nach und nach Beschuldigte verurteilt, doch die Justiz muss noch viele Hürden nehmen, um grobe Wirtschaftsverbrechen effektiv aufzuklären. Brorhilker fordert eine spezialisierte Behörde auf Bundesebene, um schneller und effektiver gegen solche Machenschaften vorzugehen und betont den dringenden Bedarf an erfahrenen Ermittlern.

Trotz aller Bemühungen bleibt die Rückholung illegal erlangter Steuergelder schleppend. Erst ein Bruchteil der durch Cum-Ex-Geschäfte verlorenen Gelder konnte bisher rechtlich gesichert zurückgeführt werden, und die Statistik zu Cum-Cum-Deals zeigt eine noch unbefriedigendere Quote. Brorhilker mahnt, dass ohne intensivere Bemühungen der Bundesregierung viele Fälle verjähren könnten, was einen unwiderruflichen Verlust von Milliarden an Steuergeldern bedeuten würde.