14. November, 2024

Wirtschaft

Zu weit gefasste Markenanmeldungen: Oberstes Gericht Großbritanniens weist Sky in die Schranken

Zu weit gefasste Markenanmeldungen: Oberstes Gericht Großbritanniens weist Sky in die Schranken

Die jüngste Entscheidung des britischen Supreme Court hat an diesem Mittwoch für deutlich mehr rechtliche Klarheit gesorgt und könnte in der Markenwelt weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen. Der Fall um die bekannte britische TV-Gesellschaft Sky zeigt exemplarisch, wie riskant zu weit gefasste Markenanmeldungen sein können. Sky war 2016 gegen SkyKick, ein in Seattle ansässiger Cloud-Management-Softwareanbieter, wegen angeblicher Markenverletzung vorgegangen.

Bereits 2018 entschied das Londoner High Court, dass Sky einige ihrer Marken in böser Absicht angemeldet habe, da diese Waren und Dienstleistungen umfassten, die Sky niemals bereitstellen wollte – darunter kuriose Dinge wie Bleichmittel oder Gepäck.

Im Jahr 2021 kippte das Berufungsgericht diese Entscheidung und erklärte, Sky habe nicht in böser Absicht gehandelt. Der Supreme Court jedoch bestätigte die ursprüngliche Bewertung des High Court und betonte, dass Sky zumindest teilweise in böser Absicht gehandelt habe, wenngleich SkyKicks Nutzung der Marke in Bezug auf Cloud-Dienste dennoch eine Verletzung darstelle.

Eine Sky-Sprecherin äußerte ihre Zufriedenheit über die rechtliche Klärung. SkyKick ließ hingegen keinen Kommentar verlauten.

Richter David Kitchin hob hervor, dass Sky Marken für ein derart breites Spektrum an Produkten und Dienstleistungen anmelden wollte, dass die Erbringung durch Sky selbst unwahrscheinlich schien. Weiter betonte er, dass böse Absicht dann vorliege, wenn das Ziel der Registrierung darauf abziele, die Interessen Dritter zu untergraben oder Schutz über das bloße Anzeigeziel der Herkunft hinaus zu erlangen.

Die Entscheidung hat Experten aufgerüttelt: Richard May von Osborne Clarke warnt, dass die Tür für Angriffe auf breit gefasste Markenanmeldungen nun weit offen stehe. Auch Geoff Steward von Addleshaw Goddard sieht weitreichende Auswirkungen und prophezeit, dass die Zeiten überzogener Markenmonopole vorbei sind.

Am Ende wirft das Urteil wichtige Fragen zur Praxis der Markeninhaberschaft auf und fordert Unternehmen zu einer genaueren Prüfung ihrer Markenportfolios heraus.