In einer großangelegten Aktion hat der Zoll seine Bemühungen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung verstärkt. Die Generalzolldirektion in Bonn teilte mit, dass bei einer bundesweiten Razzia über 800 Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden. Mehr als 3.000 Zollbeamte waren im Einsatz, um in umfangreichen Kontrollen rund 6.500 Beschäftigte zu ihrer Arbeitssituation zu befragen. Dabei führten die Zöllner bei über 700 Arbeitgebern detaillierte Prüfungen der Geschäftsunterlagen durch, wobei der Schwerpunkt auf der Einhaltung des Mindestlohngesetzes lag.
Vor Ort wurden rund 340 Strafverfahren eingeleitet, darunter über 45 wegen der Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen und etwa 150 aufgrund des unerlaubten Aufenthalts. Zusätzlich wurden 460 Ordnungswidrigkeitsverfahren eröffnet, von denen mehr als 90 mit Verstößen gegen das Mindestlohngesetz im Zusammenhang stehen.
Darüber hinaus deckten die Kontrollen weitere 1.800 Verdachtsfälle auf, von denen rund 600 potenzielle Verstöße gegen das Mindestlohngesetz betreffen. Der Zoll konzentrierte sich insbesondere auf Branchen mit erhöhtem Risiko, wie das Gastgewerbe einschließlich Imbissstuben und Cafés, sowie auf Spielhallen, Massagesalons, Sonnenstudios, Autowerkstätten und Waschanlagen.
Seit dem 1. Januar 2025 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 12,82 Euro brutto pro Stunde. Dieser Anspruch steht allen Arbeitnehmern zu, und abweichende Vereinbarungen mit den Arbeitgebern sind ungültig und werden streng geahndet. Der Mindestlohn gilt neben dem gesetzlichen Mindestlohn auch in besonderer Höhe für bestimmte Branchen wie in der Pflege, Gebäudereinigung und in sämtlichen handwerklichen Berufen wie Dachdecker, Elektriker sowie im Maler- und Lackierergewerbe.