In der heutigen gesellschaftlichen Debatte um den Schutz der Demokratie und der öffentlichen Ordnung wird ein essenzieller Punkt deutlich betont: Die Verhinderung von Gewalt als Mittel politischer Auseinandersetzung ist nicht nur ein historisches Erbe, sondern auch ein fundamentaler Bestandteil des Schutzes der Menschenrechte. Im internationalen Vergleich zeigt sich, dass Länder wie die Vereinigten Staaten hierbei zu unterschiedlichen Interpretationen gelangen. Dort könnten Anführer durch Wahlen bestätigt werden, was auf abweichenden historischen und konstitutionellen Grundlagen beruht.
Es ist wichtig, diese Unterschiede anzuerkennen und zu respektieren. Doch in der Frage, wo die Freiheit endet, muss ein klares Zeichen gesetzt werden: Nirgends kann Gewalt als zulässiges Mittel zur Durchsetzung politischer oder ideologischer Ziele anerkannt werden. Parteiprivilegien dürfen dabei keine Rechtfertigung bieten. Parteien, die mit ihrem Verhalten oder dem ihrer Anhänger die freiheitlich-demokratische Grundordnung bedrohen, finden im Grundgesetz eine klare Schranke.
Die demokratischen Prinzipien sehen Gleichheit vor dem Gesetz und die Freiheit aller Bürger als unantastbare Werte vor. Jenen, die andere Ideologien mit Gewalt unterdrücken möchten, muss der Zugang zur politischen Macht verwehrt bleiben. Dies ist eine notwendige Bedingung, um Demokratie und Freiheit in ihrer grundlegendsten Form zu bewahren und zu schützen.