28. Februar, 2025

Wirtschaft

Wirecard-Skandal: Ein Etappensieg für EY im Kapitalanleger-Musterverfahren

Wirecard-Skandal: Ein Etappensieg für EY im Kapitalanleger-Musterverfahren

Das Bayerische Oberste Landesgericht hat den Hoffnungen vieler Wirecard-Anleger auf Schadenersatz einen Dämpfer versetzt. In einem wegweisenden Urteil entschied das Gericht, dass im laufenden Kapitalanleger-Musterverfahren keine Ansprüche gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young (EY) geltend gemacht werden können. Hintergrund ist, dass die Veröffentlichung der umstrittenen Bilanzen von Wirecard nicht direkt von EY, sondern durch die Führungsebene des Unternehmens erfolgte.

Gerichtspräsidentin Andrea Schmidt erläuterte, dass Schadenersatzforderungen im Musterverfahren nur wegen falscher Informationen des Kapitalmarkts gestellt werden können. Da EY die fehlerhaften Bilanzen selbst nicht veröffentlicht hat, sei eine Klage in diesem Kontext "nicht statthaft", so Schmidt. Dennoch können abgeschlossene Klagen gegen EY auf Grundlage angeblicher Verstöße bei der Prüfpflicht weitergeführt werden.

Der laufende Prozess rund um den im Strafverfahren befindlichen ehemaligen Wirecard-Vorstandschef Markus Braun bleibt davon unberührt. Anwalt Peter Mattil, der den Musterkläger vertritt, zeigte sich entschlossen: Er bezeichnete das Urteil als "hundertprozentig falsch" und plant, den Bundesgerichtshof anzurufen.

Die Entscheidung führt nicht nur zu Enttäuschungen bei vielen Anlegern, die mit Hilfe des Musterverfahrens Klarheit und Geld erhofft hatten, sondern bedeutet auch eine Zersplitterung der anhängigen Verfahren, wie die Vizepräsidentin der DSW, Daniela Bergdolt, anmerkte. Viele Anleger stehen vor einem langwierigen Rechtsweg, der möglicherweise weitere Jahre in Anspruch nehmen könnte.