22. Dezember, 2024

Unternehmen

Wirecard-Anleger vor Durchbruch – Milliarden am Haken

Ein Urteil des OLG München gibt den geschädigten Wirecard-Aktionären neue Hoffnung. Doch das letzte Wort hat der Bundesgerichtshof, der nun über die Zukunft von 52.000 Aktionären entscheiden muss.

Wirecard-Anleger vor Durchbruch – Milliarden am Haken
Geschädigte Wirecard-Anleger schöpfen neue Hoffnung auf Schadenersatz. Ein Urteil des Oberlandesgerichts München räumt ihnen den Status von Gläubigern ein.

Aktionäre dürfen auf Entschädigung hoffen

Das Oberlandesgericht (OLG) München hat ein Urteil gefällt, das vielen geschädigten Wirecard-Aktionären Hoffnung gibt: Sie könnten nun doch Anspruch auf Schadenersatz aus der Insolvenzmasse des einstigen DAX-Unternehmens haben.

Grund dafür ist die jahrelange Täuschung, die vom Wirecard-Vorstand ausging. Mit diesem Urteil erhalten die Anleger erstmals eine Perspektive, als Gläubiger anerkannt zu werden.

Kampf um die Insolvenzmasse entbrannt

Im Insolvenzverfahren geht es um erhebliche Summen: Insgesamt 15,4 Milliarden Euro an Forderungen wurden bislang angemeldet, davon allein 8,5 Milliarden Euro von den Aktionären.

Doch das Geld, das Insolvenzverwalter Michael Jaffé bislang eingesammelt hat, beläuft sich auf gerade einmal 650 Millionen Euro. Sollte das Urteil des OLG München Bestand haben, müssten sich Banken, Anleihegläubiger und andere Institutionen diesen Betrag mit den rund 52.000 angemeldeten Aktionären teilen.

Das Urteil wird angefochten

Insolvenzverwalter Jaffé hat jedoch angekündigt, gegen das Urteil des OLG München vor den Bundesgerichtshof zu ziehen. Er strebt eine höchstrichterliche Entscheidung an, um die Frage nach dem Rang der Gläubiger endgültig zu klären. Dabei steht viel auf dem Spiel: Sollte der BGH das Urteil bestätigen, wäre dies ein Präzedenzfall, der auch für künftige Insolvenzverfahren weitreichende Folgen haben könnte.

Die Grundsatzfrage: Rechte der Aktionäre

Normalerweise stehen Aktionäre im Insolvenzverfahren ganz hinten in der Schlange. Sie gelten als Miteigentümer eines Unternehmens und gehen erst dann leer aus, wenn alle anderen Gläubiger bedient wurden. Doch in diesem Fall argumentieren die Kläger, dass sie aufgrund der arglistigen Täuschung durch den Wirecard-Vorstand ein Anrecht auf Schadenersatz haben – und zwar vor anderen Gläubigern.

Ein Milliardenbetrug, der Geschichte schrieb

Wirecard galt einst als Vorzeigeunternehmen der deutschen Fintech-Branche, bevor es 2020 in einem der größten Bilanzskandale der Nachkriegszeit implodierte. 1,9 Milliarden Euro, die angeblich auf Treuhandkonten in Asien lagen, existierten nie.

Der frühere Vorstandschef Markus Braun und zwei weitere Manager stehen mittlerweile wegen Bilanzfälschung und Bandenbetrugs vor Gericht. Tausende Anleger verloren mit dem Zusammenbruch des Unternehmens ihre Investitionen – und kämpfen nun um Gerechtigkeit.

Das Urteil des OLG München ist ein wichtiger Schritt für die geschädigten Wirecard-Anleger. Doch ob sie am Ende wirklich Schadenersatz erhalten, wird sich erst vor dem Bundesgerichtshof entscheiden.