06. Januar, 2025

Finanzen

Wie Sie Energiekosten steuerlich optimal absetzen können

Fünf Strategien, um steigende Energiepreise durch steuerliche Vorteile auszugleichen.

Wie Sie Energiekosten steuerlich optimal absetzen können
Die Absetzbarkeit von Strom- und Heizkosten im Homeoffice ist streng reglementiert. Ohne ein eigens eingerichtetes Arbeitszimmer bleiben viele Arbeitnehmer auf der Homeoffice-Pauschale von 1260 Euro jährlich begrenzt – unabhängig von den tatsächlichen Energiekosten.

Die rasant steigenden Energiekosten belasten Haushalte und Unternehmen gleichermaßen. Doch es gibt Möglichkeiten, einen Teil dieser Ausgaben steuerlich geltend zu machen.

Wir erklären, wie Sie mit den richtigen Ansätzen Ihre Steuerlast senken können – ob im Homeoffice, durch doppelte Haushaltsführung oder mit nachhaltigen Investitionen.

1. Homeoffice: Energiekosten clever absetzen

Wer von zu Hause arbeitet, hat zwei Optionen: das klassische Arbeitszimmer oder die Homeoffice-Pauschale. Für ein Arbeitszimmer müssen strenge Kriterien erfüllt sein – der Raum darf ausschließlich beruflich genutzt werden.

Wird diese Voraussetzung erfüllt, können anteilige Kosten wie Strom und Heizung entsprechend der Wohnfläche abgesetzt werden.

Für ein zehn Quadratmeter großes Arbeitszimmer in einer 100-Quadratmeter-Wohnung können beispielsweise zehn Prozent der Energiekosten geltend gemacht werden.

Alternativ bietet die Homeoffice-Pauschale eine einfache Lösung: Sechs Euro pro Tag für bis zu 210 Arbeitstage, also maximal 1260 Euro pro Jahr, können angesetzt werden. Hier entfällt der Nachweis eines separaten Arbeitszimmers, was besonders für Berufstätige mit wechselnden Arbeitsorten praktisch ist.

2. Doppelte Haushaltsführung

Wer aus beruflichen Gründen einen Zweitwohnsitz führt, kann Energiekosten vollständig bis zu einer Obergrenze von 1000 Euro pro Monat absetzen. Dazu zählen Miete, Nebenkosten und Heizkosten. Diese Aufwendungen müssen jedoch genau nachgewiesen werden – Pauschalbeträge akzeptiert das Finanzamt nicht.

3. Elektroautos: Steuervorteile ausschöpfen

Ein elektrischer Firmenwagen bringt erhebliche Steuervorteile. Im Vergleich zu Verbrennern, die mit einem Prozent des Bruttolistenpreises versteuert werden, beträgt der geldwerte Vorteil für E-Autos nur 0,25 Prozent – vorausgesetzt, der Neuwagenpreis liegt unter 70.000 Euro.

Bei einem 40.000-Euro-Elektroauto bedeutet das lediglich 100 Euro zu versteuerndes Einkommen monatlich, im Vergleich zu 400 Euro bei einem vergleichbaren Verbrenner.

Dienstwagen mit Elektroantrieb bieten durch niedrigere Versteuerung von geldwerten Vorteilen erhebliche Einsparungen. Ein 40.000-Euro-Elektroauto belastet mit 0,25 Prozent des Listenpreises das steuerpflichtige Einkommen weit weniger als ein vergleichbarer Verbrenner.

4. Private Ladestationen und Stromkosten geltend machen

Auch private Ladevorgänge können steuerlich berücksichtigt werden. Arbeitgeber können pauschal 30 Euro pro Monat für Stromkosten übernehmen, wenn am Arbeitsplatz ebenfalls eine Lademöglichkeit besteht, und 70 Euro, falls nicht.

Alternativ ist eine vollständige Kostenerstattung durch den Arbeitgeber möglich – vorausgesetzt, der Arbeitnehmer weist die exakten Stromkosten über einen separaten Zähler oder eine Wallbox nach.

5. Energetische Sanierungen und Steuerboni nutzen

Energie sparen beginnt bei der Gebäudesanierung. Der Staat fördert Maßnahmen wie Wärmedämmung, Fensteraustausch oder effiziente Heizsysteme mit Steuerboni: 20 Prozent der Sanierungskosten (bis maximal 40.000 Euro pro Immobilie) können erstattet werden. Zudem stehen günstige KfW-Kredite und BAFA-Zuschüsse für solche Projekte bereit.

Interessant ist auch die Möglichkeit, Handwerkerkosten für Installationen wie Photovoltaikanlagen oder Balkonkraftwerke steuerlich geltend zu machen. Bis zu 1200 Euro pro Jahr können hier abgesetzt werden.

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