StaRUG und Aktionäre
Das StaRUG-Verfahren, 2021 eingeführt, sollte eigentlich eine Brücke bauen – eine Brücke weg von zermürbenden Insolvenzprozessen hin zu einer effizienteren, unternehmensfreundlichen Restrukturierung.

Doch der Fall Varta zeigt, dass diese Brücke für Aktionäre ins Nichts führt: Mit der Ankündigung des Verfahrens erlebten sie eine vollständige Entwertung ihrer Anteile. Der Kurs der Varta-Aktie ist seither in einem freien Fall, und bald wird sie vom Handel ausgesetzt.
Ein System, das Aktionäre benachteiligt?
Die tiefgreifenden Kursstürze der Varta-Aktie sind ein deutliches Signal: Das StaRUG wird als Sanierungsinstrument wahrgenommen, das die Interessen der Aktionäre gefährlich vernachlässigt.
Die Diskussion um das Verfahren spitzt sich zu. Einerseits verteidigen Befürworter das StaRUG als notwendiges Mittel, um lebensfähige Unternehmen vor der Insolvenz zu retten. Andererseits sehen Kritiker darin ein Instrument, das zur faktischen Enteignung von Aktionären führt.
Die rechtliche Grauzone
Rechtlich bewegt sich das StaRUG in einer Grauzone: Während es Unternehmen ermöglicht, mit einer Mehrheit von 75 Prozent der Gläubiger schuldenreduzierende Maßnahmen durchzusetzen, bleiben Aktionäre oft auf der Strecke.

Der Fall Varta ist symptomatisch für ein tieferliegendes Problem des deutschen Restrukturierungsrechts – es schützt Gläubiger weit besser als die kleinen Anleger.
Die Rolle von Großinvestoren
Interessant ist die Rolle der Großinvestoren in diesem Prozess. Nach einem radikalen Kapitalschnitt werden oft nur ausgewählte, finanzstarke Akteure zu Kapitalerhöhungen eingeladen.
Dies verstärkt den Eindruck, dass StaRUG-Verfahren Großaktionäre bevorzugen könnten, die sich zu Lasten der Kleinanleger bereichern. Bei Varta übernehmen nun eine dem Aufsichtsratschef nahestehende Gesellschaft und ein Automobilhersteller die Führung – ein Umstand, der die Glaubwürdigkeit des Verfahrens in den Augen vieler Anleger weiter untergräbt.
Zukunft des StaRUG: Reformbedarf drängt
Angesichts der kontroversen Diskussionen und der offensichtlichen Nachteile für Kleinaktionäre stellt sich die Frage, ob und wie das StaRUG reformiert werden sollte.

Der Gesetzgeber steht vor der Herausforderung, ein Gleichgewicht zwischen Unternehmensrettung und Anlegerschutz herzustellen. Der Fall Varta könnte dabei als Weckruf dienen, das Gesetz anzupassen, bevor weitere Unternehmen diesen Weg beschreiten und möglicherweise weitere Aktionäre ihre Investitionen verlieren.