17. Oktober, 2024

Politik

Widerstand gegen Bürokratie-Entlastungsgesetz formiert sich im Bundesrat

Widerstand gegen Bürokratie-Entlastungsgesetz formiert sich im Bundesrat

Das von der Bundesregierung geplante Bürokratie-Entlastungsgesetz stößt auf Widerstand der Bürgerbewegung Finanzwende. Diese befürchtet weitreichende negative Folgen im Kampf gegen großangelegten Steuerbetrug und ruft daher die Bundesländer auf, im Bundesrat gegen das Gesetz zu stimmen. Finanzwende-Geschäftsführer Gerhard Schick äußerte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, dass der Bundesrat die Möglichkeit habe, das Gesetz über den Vermittlungsausschuss noch zu ändern. Eine entsprechende Aufforderung wurde in Form von Briefen an die Ministerpräsidenten der Länder verschickt.

Der Stein des Anstoßes ist die Verkürzung der Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege und Rechnungen von zehn auf acht Jahre. Der Bundestag hatte dieser Regelung bereits Ende September zugestimmt, sehr zum Missfallen von Finanzwende. Diese sieht in Belegen entscheidende Beweise bei der Aufklärung von Steuervergehen wie Cum-Ex und Cum-Cum-Geschäften. Da in solchen Fällen eine Verjährungsfrist von 15 Jahren gilt, befürchtet der Verein, dass viele Fälle ohne die Möglichkeit zur Aufklärung bleiben könnten.

Finanzwende kritisiert, dass diese Regelung Steuerverbrechern entgegenkomme und ehrlichen Unternehmen keinen nennenswerten Bürokratieabbau bringe, da viele ohnehin auf digitale Archivierung setzen. Zudem haben fast alle Landesfinanzminister bereits Einwände gegen die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen erhoben. Besonders NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk meldete Bedenken an, da große Steuerschäden für die Länder drohen.

Ein weiterer Streitpunkt sind die Cum-Ex- und Cum-Cum-Fälle, bei denen der Staat um Milliardenbeträge gebracht wurde. Finanzwende fordert eine Ausnahme im Gesetz, wonach für unter Bafin-Kontrolle stehende Personen und Gesellschaften die Fristenverlängerung ein Jahr später gelten solle. Dies könnte eine generelle Lösung bieten, um die Finanzaufklärung nicht zu gefährden und dennoch den Rest des Gesetzes zu bewahren.