28. Oktober, 2024

Wirtschaft

Wettlauf gegen die Zeit: CMA klagt gegen Emma wegen irreführender Verkaufspraktiken

Wettlauf gegen die Zeit: CMA klagt gegen Emma wegen irreführender Verkaufspraktiken

Die britische Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde (CMA) hat rechtliche Schritte gegen den Schlafprodukthersteller Emma eingeleitet. Der Vorwurf: irreführende Online-Verkaufspraktiken, die Kunden zu übereilten Kaufentscheidungen verleiten könnten. Im Jahr 2022 untersuchte die CMA Emma und äußerte Bedenken hinsichtlich der Verwendung von Dringlichkeitsbehauptungen, wie Countdown-Timern und Hinweisen auf hohe Nachfrage. Diese könnten Verbraucher zu vorschnellen Käufen bewegen. Die CMA hatte Emma bereits zuvor aufgefordert, ihre Geschäftsmethoden anzupassen und gesetzeskonform zu gestalten. Doch bisher wurden nicht alle erforderlichen Änderungen vorgenommen, um die CMA-Bedenken bezüglich Preisreferenzen auszuräumen. George Lusty, interimistischer Exekutivdirektor der CMA für Verbraucherschutz, betonte: "Emma hatte ausreichend Gelegenheit, seine Geschäftspraktiken zu ändern. Da sie nicht alle erforderlichen Anpassungen vorgenommen haben, sehen wir uns gezwungen, den Rechtsweg zu beschreiten." Emma hat jedoch nach wie vor die Möglichkeit, ihre Praktiken zu überarbeiten, indem sie einer gerichtlichen Anordnung zustimmt oder Verpflichtungen gegenüber dem Gericht eingeht. Diese rechtlichen Schritte sind Teil eines umfassenderen Bestrebens der CMA, Online-Verkaufspraktiken genauer unter die Lupe zu nehmen, insbesondere solche, die unangemessenen Druck auf Verbraucher ausüben könnten. Im Rahmen ihres Online Choice Architecture-Programms hat die CMA bereits Einfluss auf Simba Sleep ausgeübt, damit diese ihrerseits formelle Änderungen vornehmen, um sicherzustellen, dass angegebene „ehemalige“ Preise tatsächlich vorherige Verkaufspreise widerspiegeln. Ab April 2025 wird die CMA voraussichtlich die direkte Befugnis erhalten, Verstöße gegen Verbraucherschutzgesetze festzustellen und Geldbußen in Höhe von bis zu 10 % des weltweiten Umsatzes eines Unternehmens zu verhängen, vorbehaltlich gerichtlicher Berufung. Im August 2024 stimmte der Matratzenhändler Simba Sleep zu, seine Online-Verkaufspraktiken nach einer Untersuchung durch die CMA zu ändern.