08. November, 2024

Wirtschaft

Weihnachtsgeld als Silberstreif: Tarifbeschäftigte profitieren von höheren Sonderzahlungen

Weihnachtsgeld als Silberstreif: Tarifbeschäftigte profitieren von höheren Sonderzahlungen

Das Weihnachtsgeld erweist sich in diesem Jahr für viele Arbeitnehmer als willkommene Finanzspritze, insbesondere angesichts der gestiegenen Lebenshaltungskosten. Besonders profitieren hierbei Beschäftigte, die nach Tarifverträgen entlohnt werden, denn fast 86 Prozent von ihnen können sich über die Sonderzahlung freuen, wie das Statistische Bundesamt mitteilt. Im Durchschnitt zahlt sich dies mit einem Betrag von 2.987 Euro aus, was einem Anstieg von 6,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht.

Dieser Zuwachs spiegelt die Erfolge der Gewerkschaften wider, die deutliche Lohnerhöhungen nach der jüngsten Inflationswelle durchsetzen konnten. So ist das Weihnachtsgeld entweder als fester Betrag im Tarifvertrag festgelegt oder als prozentualer Anteil vom Bruttogehalt – und damit bei Lohnerhöhungen entsprechend steigend.

Gleichwohl variiert das Weihnachtsgeld beträchtlich je nach Branche. In Sektoren wie der Finanz- und Versicherungsbranche sowie dem Baugewerbe erhalten mehr als 95 Prozent der Tarifbeschäftigten ihr Weihnachtsgeld, wohingegen in den Bereichen Information und Kommunikation sowie in der öffentlichen Verwaltung weniger als 70 Prozent in den Genuss dieser Zahlung kommen.

Besonders hohe Zahlungen erhalten Beschäftigte in der Öl- und Gasbranche sowie der Kokerei und Mineralölverarbeitung – hier liegt der Betrag bei fast 6.000 Euro. Die Finanzbranche zeigt sich ebenfalls großzügig mit durchschnittlich fast 4.500 Euro Weihnachtsgeld. Trotz dieser positiven Nachrichten bleibt festzustellen, dass Tarifverträge nur für knapp die Hälfte der Arbeitnehmer in Deutschland gelten. Ohne Tarifvertrag sinken die Chancen auf feste Sonderzahlungen erheblich.

Malte Lübker, Einkommensexperte der Hans-Böckler-Stiftung, hebt den Mehrwert der tariflichen Bezahlung hervor. Neben dem sichereren Weihnachtsgeld profitieren Tarifangestellte oft auch von höheren Grundgehältern. Ein gesetzlicher Anspruch auf Weihnachtsgeld existiert allerdings nicht, weshalb es entscheidend ist, ob entsprechende Regelungen im Tarifvertrag oder anderen Vereinbarungen verankert sind.

Tatsächlich variiert das Weihnachts- sowie das kleinere Urlaubsgeld stark unter den Branchen, was auch auf historische Entwicklungen zurückzuführen ist. Ursprünglich als Geste des Fabrikanten beginnend, hat sich mit der Zeit eine stärkere Verankerung dieser Zahlungen in Tarifverträgen etabliert.