Die staatlichen Gas- und Strompreisbremsen werden über den Jahreswechsel hinaus fortgesetzt. Der Bundestag beschloss gestern Abend, die Regelungen bis zum 31. März 2024 zu verlängern. Ursprünglich war vorgesehen, die Preise bis Ende April zu deckeln, aber die EU-Kommission stimmte nur einer Verlängerung bis Ende März zu. Dies geht aus der Beschlussempfehlung des Energieausschusses des Bundestags hervor.
Im März dieses Jahres wurden die Preisbremsen für Strom und Gas eingeführt und rückwirkend für Januar und Februar gewährt. Ziel war es, die deutschen Verbraucher davor zu schützen, finanziell durch explodierende Energiepreise infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine überfordert zu werden. Dabei wurden die Preise für einen Großteil des Verbrauchs von Privathaushalten gedeckelt - auf 40 Cent pro Kilowattstunde für Strom und 12 Cent pro Kilowattstunde für Gas.
Obwohl sich die Lage auf den Energiemärkten mittlerweile stabilisiert hat, wird die Fortführung der Preisbremsen als "Versicherung gegen unerwartete Risiken" angesehen, so Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). Laut Vergleichsportalen wird die Entlastung für Verbraucher jedoch nur minimal sein. Verivox geht davon aus, dass die Stromkosten um durchschnittlich 0,3 Prozent sinken werden, während die Ausgaben für Gas um 1,1 Prozent zurückgehen. Auch Check24 erwartet bei Stromkunden in einem Musterhaushalt lediglich eine Einsparung von 13 Euro, während Experten bei Gaskunden von einer Ersparnis von 45 Euro ausgehen.
Der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) und der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) kritisieren zusätzlich, dass die Verlängerung der Preisbremsen erst anderthalb Monate vor dem Jahreswechsel beschlossen wurde. Eine rechtzeitige Umsetzung zum 1. Januar 2024 könne daher nicht garantiert werden, so eine gemeinsame Erklärung der Verbände. Strom- und Gaskunden werden bereits jetzt um Verständnis für absehbare Verzögerungen bei den Abrechnungen gebeten.
Die Finanzierung der Energiepreisbremsen erfolgt aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF), der mit Schulden gegründet wurde. Die Haushaltspolitiker des Bundestages haben jedoch beschlossen, den WSF vorläufig zu sperren, nachdem das Bundesverfassungsgericht die Übertragung von Corona-Milliarden auf den Klima- und Transformationsfonds (KTF) für unzulässig erklärt hat. Unionsfraktionschef Friedrich Merz lässt jetzt auch den WSF auf seine Verfassungsmäßigkeit prüfen. Er erwartet Ende nächster oder Anfang übernächster Woche ein erstes Ergebnis eines von ihm in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens, um zu klären, ob das Karlsruher Urteil auch für den WSF gilt. Basierend auf diesen Erkenntnissen wird die Union entscheiden, ob sie auch gegen diesen Fonds vor das Bundesverfassungsgericht zieht.