Ein höchstgerichtliches Urteil könnte in der Autowaschbranche für Aufruhr sorgen: Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschied, dass Betreiber von Waschanlagen für Schäden an Fahrzeugen haften müssen, wenn diese während der Reinigung auftreten. Der Fall, der zu diesem Urteil führte, betraf einen Autofahrer, dem der Heckspoiler seines Pkw in einer Waschanlage abgerissen wurde, obwohl das Fahrzeug serienmäßig ausgestattet war.
In einem aufsehenerregenden Fall erlitt Bernard Storm den Verlust seines Spoilers und forderte Schadenersatz vom Betreiber der Waschanlage. Das Amtsgericht Ibbenbüren gab ihm zunächst recht, doch das Landgericht Münster entschied anders. Schließlich wanderte der Fall zum höchsten deutschen Zivilgericht, das zugunsten von Storm urteilte und das ursprüngliche Urteil wiederherstellte, indem es den Betreiber zur Erfüllung der Schadenersatzforderung verpflichtete.
Der BGH betonte die Verpflichtung der Waschanlagenbetreiber, die ordnungsgemäße Ausstattung eines Fahrzeugs zu berücksichtigen und Maßnahmen zu ergreifen, um Schäden zu vermeiden. Laut den Richtern liegt die Verantwortung dafür nicht beim Fahrer, sondern beim Betreiber, der die Möglichkeit hat, inkompatible Fahrzeuge von der Nutzung auszuschließen.
Hans-Joachim Rühlemann vom Verband des Garagen- und Tankstellengewerbes Nord-Ost sowie Stephan Zieger vom Bundesverband Freier Tankstellen kommentierten die tiefgreifenden Auswirkungen dieses Urteils. Nicht nur könnten Versicherungsprämien steigen, sondern auch die Kostenzunahmen könnten letztendlich auf die Verbraucher übergehen. Dennoch bleibt Storm seiner Autowaschroutine treu und vertraut weiterhin auf Waschstraßen – trotz des anfänglichen Missgeschicks.