24. Oktober, 2024

Wirtschaft

Waschstraßenhaftung: Ein Fall für den Bundesgerichtshof

Waschstraßenhaftung: Ein Fall für den Bundesgerichtshof

Der Bundesgerichtshof widmet sich einem spannenden Fall, der die Rechtslage in der Welt der Autowaschstraßen neu beleuchten könnte. Im Kern steht die Frage, ob der Betreiber einer Waschstraße für Schäden haftet, die während des Reinigungsprozesses an Fahrzeugen entstehen. Vor dem höchsten deutschen Zivilgericht debattierte der Siebte Zivilsenat über einen Vorfall, bei dem der Heckspoiler eines Range Rovers Opfer einer Waschstraße wurde und das Fahrzeug erheblich beschädigt hat. Die Vorinstanzen waren geteilter Meinung. Während das Amtsgericht Ibbenbüren zunächst den Waschanlagenbetreiber zur Zahlung von Schadenersatz verurteilte, widersprach das Landgericht Münster dieser Einschätzung und wies die Klage ab. Das Gericht argumentierte, dass eine Haftung des Betreibers erst bei einer objektiven Pflichtverletzung greife, die hier jedoch nicht nachgewiesen werden konnte. Die Verantwortung für die Eignung des Fahrzeugs sah das Gericht beim Fahrer. Die Entscheidung des BGH könnte nun klären, ob eine Fehlanpassung von Fahrzeug und Waschanlage einen Haftungsgrund darstellen könnte, oder ob der Betreiber verpflichtet ist, auf mögliche Risiken hinzuweisen. Eine endgültige Klärung steht bevor, wenn der Bundesgerichtshof am 21. November sein Urteil verkündet.