Warren Buffetts Investmentstrategie im Jahr 2024 zeigte einmal mehr sein Geschick, überraschende Schritte mit langfristigem Weitblick zu kombinieren. Während der renommierte Investor weiterhin für sein unverkennbares Gespür im Value-Investing-Stil geschätzt wird, hat er im vergangenen Jahr seine Anhänger mit einer markanten Verschiebung in seinem Portfolio verblüfft.
Berkshire Hathaway, das Leib und Seele Buffetts widerspiegelt, erzielte eine beeindruckende Kurssteigerung von etwa 23%, nahezu auf Augenhöhe mit dem SPDR S&P 500 ETF Trust, der um 24% zulegte. Besonders auffällig war jedoch Buffetts Entscheidung, sich von zwei seiner bevorzugten Aktien zu trennen und dabei eine beachtliche Cash-Reserve von über 300 Milliarden Dollar anzusammeln. Diese Strategie half dem Unternehmen, erstmals eine Marktkapitalisierung von über einer Billion Dollar zu erreichen.
Über die ersten neun Monate 2024 hinweg trennten sich Buffett und sein Team von Aktien im Wert von 133 Milliarden Dollar und tätigten lediglich Käufe im Gesamtwert von weniger als 6 Milliarden Dollar. Diese Vorsicht im Investmentportfolio kommt nicht von ungefähr: Auch bei der Rückkauf-Strategie ging der Star-Investor auf Sparflamme. So reduzierte sich der Anteil an Rückkäufen dramatisch von fast 70 Milliarden in den vier Jahren zuvor auf weniger als 3 Milliarden.
Aufgrund dieser Umstrukturierungen konnte Berkshire sein Cashvermögen nahezu verdoppeln und auf ein Rekordhoch von 325 Milliarden Dollar anheben. Stolze 27% von Berkshires Gesamtassets bestanden aus Barmitteln, ein klares Zeichen dafür, dass Buffett dem Motto "Cash is King" treu bleibt.
Ein besonderer Paukenschlag war die erhebliche Reduktion der Apple-Beteiligung um 67%, trotz Buffetts bisherigem Lob für den Technologieriesen. Dies hatte auch Einfluss auf ETFs wie den iShares Global Tech ETF, die stark in Apple-Aktien investiert sind.
Zusätzlich kürzte Berkshire seine Beteiligung an der Bank of America um etwa 26%, was dem Unternehmen Einnahmen von über 10 Milliarden Dollar bescherte und gleichzeitig die Meldepflicht für größere Änderungen reduzierte.