Aufgrund des 20-stündigen Warnstreiks der Lokführergewerkschaft GDL rechnet die Deutsche Bahn mit einem Ausfall von mehr als 80 Prozent aller Fahrten im Fernverkehr. Die GDL hatte überraschend vor der zweiten Verhandlungsrunde zu dem Streik aufgerufen. Der Ausstand wird am Mittwoch um 22 Uhr beginnen und bis 18 Uhr des Folgetages dauern. Besonders betroffen werden Lokführer, Zugbegleiter, Werkstattbeschäftigte und Fahrdienstleiter sein.
Um den Auswirkungen des Streiks entgegenzuwirken, hat die Bahn einen Notfahrplan aufgestellt. Bis zum Mittag sollen die digitalen Fahrpläne aktualisiert sein. Die Bahn wird vor allem lange Züge einsetzen, um möglichst viele Passagiere befördern zu können. Trotzdem kann nicht ausgeschlossen werden, dass es auch bei anderen Unternehmen zu Einschränkungen kommt, da die Fahrdienstleiter der Bahn den bundesweiten Bahnverkehr auf dem Schienennetz koordinieren. Fehlen sie, können Züge aller Anbieter nicht fahren. Allerdings sind nicht viele Fahrdienstleiter bei der GDL organisiert.
Der Regionalverkehr wird ebenfalls stark beeinträchtigt sein. Es wird erwartet, dass in einzelnen Regionen gar keine Züge mehr fahren können. Die Bahn empfiehlt den Fahrgästen, sich vor Fahrtantritt online zu informieren. Auch der Schienengüterverkehr wird deutlich betroffen sein.
Einzelne Züge müssen bereits vor Beginn des Warnstreiks aus dem Verkehr genommen werden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Züge nach Streikende an den richtigen Orten verfügbar sind.
Die GDL bezeichnet den Warnstreik als "eine Zumutung für unsere Fahrgäste". Die Gewerkschaft kritisiert, dass die Unternehmen das Entgegenkommen der GDL falsch verstanden haben könnten und appelliert an die Arbeitgeber, die Mitarbeiter nicht auf Zeit spielen zu lassen.
Die erste Verhandlungsrunde zwischen der Bahn und der GDL fand vor einer Woche statt. Die Vereinbarung weiterer Gesprächstermine war geplant. Allerdings griff das Angebot der Bahn die Kernforderung der Gewerkschaft nach einer Absenkung der Arbeitszeit für Schichtarbeiter von 38 auf 35 Stunden bei vollem Lohn nicht auf.