Vier Jahre nach dem spektakulären Zusammenbruch des einstigen DAX-Unternehmens Wirecard verhandelt das Bayerische Oberste Landesgericht eine bedeutende Musterklage. Diese steht stellvertretend für die gebündelten Forderungen von 8.500 geschädigten Anlegern, die eine Entschädigung in Höhe von insgesamt 750 Millionen Euro beanspruchen.
Aufgrund des großen öffentlichen Interesses und der Vielzahl an Beteiligten wurde die Verhandlung in die Wappenhalle des ehemaligen Flughafens München-Riem verlegt. Ungewöhnlich, denn dieser Ort dient normalerweise luxuriöseren Anlässen wie Konferenzen oder Feierlichkeiten.
Im Zentrum der rechtlichen Auseinandersetzung stehen elf Beklagte, darunter an erster Stelle der frühere Wirecard-CEO Markus Braun sowie die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY, die im Visier der Schadensersatzforderungen steht. Während Braun das meiste seines Vermögens selbst in Wirecard-Aktien investiert hatte und damit hohe Verluste erlitt, weist EY sämtliche Anschuldigungen, unrechtmäßig gehandelt zu haben, entschieden zurück.
Wesentlich für die Kläger ist der Nachweis, dass sie auf Grundlage von fehlerhaften Informationen, wie den angeblich erfundenen Gewinnen in den geprüften Wirecard-Bilanzen, Aktien erworben haben. Erst 2020 verweigerten die Prüfer EY das Testat, das den Stein ins Rollen brachte.
Dieses Musterverfahren verspricht Ordnung und Effizienz in der rechtlichen Klärung zu schaffen. Anders als der parallellaufende Strafprozess, in dem Braun seit zwei Jahren Hauptangeklagter ist, zielt der Musterprozess darauf ab, die zivilrechtlichen Entschädigungsansprüche zu klären und zugleich die vielen Klagen zu konsolidieren. Ein Grundsatzurteil könnte wegweisend für die weiteren Verfahren sein, selbst wenn die individuelle Überprüfung der Klagen weiterhin notwendig bleibt.
Die Komplexität des Falls lässt auf eine mehrjährige Dauer schließen, doch Anwalt Peter Mattil hofft auf ein erstes Urteil innerhalb von drei Jahren, wobei die Rechtsfrage lediglich teilweise geklärt würde, um als Rechtsgrundlage für weitere betroffene Anlegerverfahren zu dienen.