Sahra Wagenknecht, die Gründerin der BSW-Partei, hat gemeinsam mit weiteren Parteimitgliedern und Unterstützern eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Ziel ist es, eine Neuauszählung der bei der Bundestagswahl abgegebenen Stimmen zu erreichen, nachdem die Partei knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert ist. Die Parteisprecherin bestätigte diese Informationen, nachdem die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ darüber berichtet hatte.
Nach dem vorläufigen Endergebnis erhielt die Wagenknecht-Partei bei der Wahl 4,972 Prozent der Zweitstimmen. Parteiinternen Berechnungen zufolge fehlen etwa 13.400 Stimmen, um die parlamentarische Hürde zu überwinden, was der Partei den Weg in den Bundestag verwehrt hat. Erste Nachzählungen zeigten Unregelmäßigkeiten, allerdings waren größere Veränderungen bisher nicht bekannt.
Wagenknecht äußerte sich besorgt über die vorliegenden Fehler und forderte in einem Interview mit der „FAZ“ „Respekt vor den Wählern“, indem eventuelle Unregelmäßigkeiten überprüft werden. Die Partei argumentierte, dass eine bundesweite Neuauszählung der Stimmen erforderlich sei, um potenzielle Zuordnungsfehler zu korrigieren, bevor das endgültige Wahlergebnis bestätigt wird.
Eine Neuauszählung an einigen Berliner Wahllokalen hat bereits extra Stimmen für die BSW-Partei zum Vorschein gebracht, was die Hoffnung auf ein besseres Ergebnis nährt. Sollte die Partei schließlich in den Bundestag einziehen, könnte dies die Mehrheitsverhältnisse maßgeblich beeinflussen, insbesondere für eine mögliche Koalition aus Union und SPD.
Der Staatsrechtler Christoph Degenhart, der für das BSW tätig ist, betont die Bedeutung einer rechtzeitigen Überprüfung des Wahlergebnisses, um Rechtsverluste und die Verminderung der demokratischen Legitimation zu vermeiden. Uwe Lipinski, ein weiterer Verfassungsrechtler der Partei, warnte vor den Folgen, sollte kein Eilrechtsschutz gewährt werden.
Mit der Feststellung des amtlichen Endergebnisses durch den Bundeswahlausschuss am Freitag könnte eine Welle von Einsprüchen und rechtlichen Auseinandersetzungen folgen.