Die erst kürzlich gegründete Partei Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW), angeführt von der charismatischen Sahra Wagenknecht, unternimmt einen juristischen Vorstoß beim Bundesverfassungsgericht, um eine Neuauszählung der Wählerstimmen der letzten Bundestagswahl zu erwirken. Hintergrund ist das knappe Verfehlen der Fünf-Prozent-Hürde, wodurch die Partei den Einzug in den Bundestag verpasste. Die Partei, die bei der Wahl am 23. Februar rund 4,972 Prozent der Zweitstimmen erhielt, bemängelt nun mögliche Zählfehler. Ein Sprecher des BSW bestätigte, dass die Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingegangen sei und auf eine einstweilige Anordnung abziele. Sahra Wagenknecht betonte in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" die Notwendigkeit der Überprüfung: „Respekt vor den Wählern erfordert, mögliche Fehler genau zu prüfen und zu korrigieren.“ Berichtet wird von Nachzählungen, beispielsweise in Berlin, die zusätzliche Stimmen für das BSW zutage förderten. Berechnungen der Partei lassen hoffen, dass eine fehlerfreie Überprüfung das BSW über die Fünf-Prozent-Schwelle bringen könnte. Das erwartete amtliche Endergebnis wird am Freitag vom Bundeswahlausschuss bekannt gegeben, gefolgt von möglichen rechtlichen Einsprüchen. Staatsrechtler wie Christoph Degenhart und Uwe Lipinski unterstreichen die Dringlichkeit der Angelegenheit, um drohende Rechtsverluste zu vermeiden und den demokratischen Willen zu respektieren.
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Wagenknecht-Partei zieht vors Bundesverfassungsgericht: Neuauszählung der Stimmen gefordert
