07. Februar, 2025

Politik

Wagenknecht-Bündnis fordert Auftritt in ARD-Wahlarena trotz gerichtlicher Absage

Wagenknecht-Bündnis fordert Auftritt in ARD-Wahlarena trotz gerichtlicher Absage

Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) pocht auf eine Einladung zur "Wahlarena 2025", einer prestigeträchtigen ARD-Sendung vor der Bundestagswahl. Nach einem ablehnenden Urteil des Verwaltungsgerichts Köln hat die Partei das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster angerufen. Der Ausgang dieses Verfahrens ist noch ungewiss, während der Westdeutsche Rundfunk (WDR) bis zum 11. Februar Stellung zu der Beschwerde beziehen kann. Das Kölner Gericht hatte zuvor entschieden, dass die Spitzenkandidatin des BSW nicht zwingend eingeladen werden müsse. Das Gericht argumentierte, dass das Recht auf Chancengleichheit im Rahmen der Rundfunkfreiheit realisiert werde, indem der WDR BSW trotz des Ausschlusses aus der "Wahlarena" in anderen wahlbezogenen Formaten hinreichend berücksichtigt habe. Im Kern der juristischen Auseinandersetzung steht die Frage, ob das BSW mit den anderen eingeladenen Parteien, die potenzielle Chancen auf die Kanzlerschaft besitzen, gleichzusetzen ist. Laut Gericht komme das Bündnis daher nicht an die Relevanz anderer, bedeutenderer Parteien heran. Diese Einschätzung des Kölner Gerichts steht nun auf dem Prüfstand des Oberverwaltungsgerichts. Interessanterweise hatte im Januar das Verwaltungsgericht Stuttgart in einem ähnlichen Fall für den Südwestrundfunk (SWR) entschieden, zugunsten der BSW-Spitzenkandidaten ihren Auftritt in Wahlsendungen zu ermöglichen, was auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim bestätigte.