08. September, 2024

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Vorsicht vor Bußgeldbescheiden aus dem Ausland

Von der Toskana bis zum Comer See – Urlaubserinnerungen können durch nachträgliche Bußgelder getrübt werden. Wichtige Tipps und rechtliche Hinweise für Betroffene.

Vorsicht vor Bußgeldbescheiden aus dem Ausland
In der EU können Bußgelder aus Verkehrsverstößen auch in Deutschland vollstreckt werden, was deutsche Autofahrer zu präziser Überprüfung und schneller Reaktion zwingt.

Traumurlaub mit unerwünschten Folgen

Ein Roadtrip durch Europas schönste Landschaften endet oft mit bleibenden Erinnerungen und manchmal auch unerwarteten Postsendungen: Bußgeldbescheide wegen Verkehrsverstößen, die lange nach der Heimkehr für Überraschungen sorgen.

Rechtliche Grundlagen

Michael Nissen vom ADAC betont die Wichtigkeit, solche Bescheide ernst zu nehmen und genau zu prüfen.

„Das Bußgeld für die nicht gezahlte City-Maut liegt zwischen 95 und 307 Euro“, warnt das Verbraucherzentrum.

In der EU, sowie in der Schweiz, können Bußgelder auch nachträglich in Deutschland vollstreckt werden.

Dies basiert auf dem Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG), welches eine Bagatellgrenze von 70 Euro vorsieht.

Präzedenzfälle

Die Anzahl der Anfragen zur Vollstreckungshilfe steigt laut einer Sprecherin des Bundesamts für Justiz stetig. Mit den meisten Anfragen aus den Niederlanden, gefolgt von Lettland und Slowenien, zeigt sich ein klarer Trend.

Die in Deutschland eingezogenen Bußgelder verbleiben dabei zur Minimierung des administrativen Aufwands im Bundeshaushalt.

Verkehrssünder müssen in Deutschland eine offizielle Übersetzung des Bußgeldbescheids erhalten, um Einspruch erheben zu können, was die Wichtigkeit von zugänglichen rechtlichen Beratungen unterstreicht.

Bezahlen oder Widersprechen?

Experten raten, bei berechtigten Verstößen die Strafen zügig zu begleichen, um zusätzliche Mahngebühren zu vermeiden. Doch es lohnt sich, jeden Bescheid auf seine Richtigkeit zu überprüfen – Fehler bei Kennzeichen oder Fahrzeugmodellen sind keine Seltenheit.

Widerspruch einzulegen kann sinnvoll sein, muss jedoch häufig in der jeweiligen Landessprache erfolgen.

Ein Blick auf die Unterschiede in der Bußgeldpolitik

Bußgelder für vergleichbare Verstöße variieren stark zwischen den Ländern. Während in Deutschland für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h etwa 70 Euro fällig werden, können in Norwegen dafür mindestens 585 Euro anfallen.

Solche drastischen Unterschiede unterstreichen die Notwendigkeit, sich vor Reiseantritt eingehend mit den Verkehrsregeln des Ziellandes auseinanderzusetzen.

Fazit

Ob als Abschreckung gedacht oder als Teil strengerer Verkehrspolitik – Bußgelder aus dem Ausland können den Urlaubsnachklang deutlich trüben.

Umso wichtiger ist es, sich vorab zu informieren und im Falle eines Bescheides schnell und richtig zu handeln. Denn wer die Regeln kennt und weiß, wie man auf Bußgeldbescheide reagiert, kann viel Ärger und unnötige Kosten vermeiden.