Der Volkswagen-Konzern hat nach dem Inkrafttreten des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes Anfang des Jahres keinen Fall von Menschenrechtsverletzungen in seinem eigenen Geschäftsbereich festgestellt. Dies gab Kerstin Waltenberg, die Menschenrechtsbeauftragte des Konzerns, anlässlich der Vorlage ihres ersten Jahresberichts bekannt. Allerdings seien in der gesamten Lieferkette, einschließlich der Zulieferer, Risiken und konkrete Verdachtsfälle identifiziert worden. Hier bestehe noch Verbesserungspotenzial.
Das deutsche Lieferkettengesetz gilt seit Jahresbeginn und verpflichtet Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitern zur Einhaltung von Menschenrechten in der gesamten Produktion. Zudem müssen sie jährlich einen entsprechenden Bericht vorlegen. Volkswagen strebt laut Waltenberg an, das Gesetz im laufenden Jahr bestmöglich umzusetzen und im kommenden Jahr über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinauszugehen.
Nicht in den Geltungsbereich des Gesetzes fällt das umstrittene Werk Urumqi in der chinesischen Provinz Xinjiang, das nicht von Volkswagen selbst, sondern von einem Gemeinschaftsunternehmen mit dem chinesischen Hersteller Saic betrieben wird. Dennoch betonte Waltenberg, dass sie auch dort genau hinschauen würden. In diesem Sommer hatte Konzernchef Oliver Blume angekündigt, bis Ende des Jahres eine unabhängige Prüfung des Standorts durchführen zu lassen. Das Werk steht aufgrund möglicher Menschenrechtsverstöße in der Provinz seit langem in der Kritik.