21. Februar, 2025

Wirtschaft

Volkswagen dehnt Altersteilzeit aus: Neue Optionen für Geburtsjahrgang 1968

Volkswagen dehnt Altersteilzeit aus: Neue Optionen für Geburtsjahrgang 1968

Der Automobilgigant Volkswagen setzt einen bedeutenden Meilenstein in seinem umfassenden Sparprogramm, indem er die Altersteilzeitregelungen erweitert. In einer aktuellen Mitteilung des Unternehmens wird bekanntgegeben, dass nun auch Mitarbeiter des Geburtsjahrgangs 1968 die Möglichkeit haben, frühzeitig in den Ruhestand zu treten. Diese Entscheidung betrifft etwa 4.000 Beschäftigte, wie der Betriebsrat erklärt. Bereits zuvor existierten derartige Programme für Mitarbeiter, die in den Jahrgängen 1965 bis 1967 geboren wurden. Für diese Gruppen wurde die Frist zur Antragsstellung großzügig verlängert. Ziel dieser Maßnahmen ist es, dem ambitionierten Plan des Unternehmens gerecht zu werden, bis 2030 etwa 35.000 der 130.000 Stellen in Deutschland abzubauen. Besonders die Altersteilzeit spielt hierbei eine entscheidende Rolle, wie Volkswagen erläutert. Durch diese Regelung könnten bis zum Ende der Dekade etwa 24.000 Beschäftigte vorzeitig aus dem Arbeitsleben ausscheiden, was beinahe 70 Prozent des geplanten Personalabbaus repräsentiert. Für die Reduzierung der verbleibenden 11.000 Stellen plant VW, künftig auch Mitarbeitern aus der Produktion Abfindungen anzubieten, was bisher ausschließlich für Büroangestellte galt. Letztes Jahr konnten bestimmte Bürokräfte, die sich aus freien Stücken zur Aufgabe ihrer Position entschlossen, Abfindungen von bis zu 450.000 Euro erhalten. Unter den neuen Altersteilzeitregelungen wird das Gehalt auf 78 bis 95 Prozent des letzten Nettolohns aufgestockt, während die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur betrieblichen Altersversorgung vollständig weitergezahlt werden. In der ersten Hälfte der meist siebenjährigen Regelung arbeiten die Angestellten weiterhin in Vollzeit, bevor sie in der zweiten Phase zuhause bleiben. Sollten Beschäftigte in den vorzeitigen Ruhestand treten, übernimmt Volkswagen die Hälfte der Abschläge, die bei der gesetzlichen Rente anfallen.