23. Oktober, 2024

Wirtschaft

Volkswagen-Betriebsratswahl: Zwischenbilanz vor niedersächsischer Klärung

Volkswagen-Betriebsratswahl: Zwischenbilanz vor niedersächsischer Klärung

Die kontroverse Betriebsratswahl des Volkswagen-Konzerns aus dem Jahr 2022 bleibt ein Thema für die deutschen Arbeitsgerichte. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt erkannte prinzipiell die Zulässigkeit der Briefwahl für Beschäftigte in Homeoffice und Kurzarbeit an, verwies den Fall jedoch zur Klärung spezifischer Details an das Landesarbeitsgericht in Niedersachsen. Aktuell steht noch keine endgültige Entscheidung fest, ob die Wahl formal wirksam war. Laut einer Sprecherin des BAG wurden in mehreren Punkten keine Fehler gefunden, die von den Antragstellern behauptet wurden (7 ABR 34/23). Mehrere wahlberechtigte Angestellte hatten den Rechtsweg beschritten, um gegen die Wahl vorzugehen. Das BAG stellte klar: "Arbeitnehmern, die voraussichtlich nicht im Betrieb anwesend sein werden, können ohne eigenen Antrag Briefwahlunterlagen übersandt werden." Die nun geforderte Prüfung durch das Landesarbeitsgericht soll klären, ob solche Unterlagen auch an Arbeitnehmer im Betrieb verteilt wurden. Inmitten der Corona-Pandemie fand die Wahl mit etwa 67.000 Stimmberechtigten statt, während eine betriebliche Regelung zur Nutzung mobiler Arbeit bestand. Zudem herrschte Kurzarbeit. Rund 26.000 Briefwahlunterlagen wurden an Mitarbeiter im Homeoffice verschickt. Der Wahlvorstand entschied später, alle Kurzarbeiter ebenfalls in die Briefwahl einzubeziehen, was etwa 33.000 weitere Unterlagen betraf. Letztlich nahmen etwa 39.500 Mitarbeiter an der Wahl teil, mit rund 35.000 Briefwählern. Zwar gab das Arbeitsgericht zunächst einer Klage gegen den Wahlverlauf statt, das Landesarbeitsgericht wies diese jedoch ab. Nun steht die detaillierte Aufarbeitung in Niedersachsen an.