Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat den Weg für die geplante Einlagerung hochradioaktiver Abfälle aus Frankreich im Standort-Zwischenlager Philippsburg freigemacht. Eilanträge, die die Einlagerung stoppen sollten, wurden abgelehnt, wodurch die Vorbereitungen für den Transport von vier Castoren bis zum Jahresende weitergeführt werden können. Dabei handelt es sich um Abfälle, die nach der Wiederaufbereitung von Brennelementen aus deutschen Atomkraftwerken entstanden sind. Aus Sicherheitsgründen wird der genaue Transporttermin nicht bekannt gegeben. Die Stadt und einige Grundstückseigentümer hatten Sicherheitsbedenken geäußert, insbesondere im Hinblick auf moderne Waffen, die in den ursprünglichen Sicherheitskonzepten von 2003 noch nicht berücksichtigt wurden. Der VGH befand jedoch, dass die befürchteten kriegsbedingten Einflüsse nicht in die Auslegung kerntechnischer Anlagen einbezogen werden müssen. Er betont, dass die Sicherheit durch die Bundeswehr und regelmäßige Bewertungen der Sicherheitsbehörden gewährleistet sei. Darüber hinaus sind technische Verbesserungen in der Zwischenzeit umgesetzt worden. Obwohl der VGH punktuell Aufklärungsbedarf bei der Berücksichtigung moderner Waffensysteme sieht, bleibt die Einlagerung genehmigt. Deutschland ist verpflichtet, die Behälter bis Ende 2024 zurückzunehmen. Das Zwischenlager bleibt bis zur endgültigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren aktiv, ohne dabei die Grenzwerte zu überschreiten. Auf dem Gelände des stillgelegten Kernkraftwerks Philippsburg lagern seit 2007 radioaktive Abfälle. Mit den vier neuen Castoren soll die Anzahl der eingelieferten Behälter vorerst nicht weiter ansteigen. Die Genehmigung für den Betrieb des Zwischenlagers in Philippsburg reicht bis 2047 und geht möglicherweise darüber hinaus. Weitere Atomabfälle aus England sollen auf Zwischenlager in Biblis, Brokdorf und Isar verteilt werden.