04. Juli, 2024

Politik

Verzögerte Einigung: Kampf gegen Geldwäsche weiterhin ausgebremst

Verzögerte Einigung: Kampf gegen Geldwäsche weiterhin ausgebremst

Die geplante Reform zur effektiveren Bekämpfung von Geldwäsche steht weiterhin auf wackeligen Beinen. Entgegen früherer Ankündigungen konnten die Ampel-Fraktionen keine Einigung erzielen, die Thematik in dieser Woche auf die Agenda des Bundestags zu setzen. Als Folge wird das sogenannte Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz vor der parlamentarischen Sommerpause nicht mehr verabschiedet werden können.

Ein wesentlicher Bestandteil des Gesetzes ist die Einrichtung einer neuen Behörde, die Analyse, Ermittlungen und Aufsicht in Geldwäschefällen bündelt. Das geplante 'Ermittlungszentrum Geldwäsche' soll über umfassende Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden verfügen und insbesondere in bedeutenden internationalen Geldwäschefällen mit Deutschlandbezug agieren. Ziel ist es, durch das Konzept 'follow the money' ('Folge dem Geld') den Weg des Geldes nachzuverfolgen und damit kriminelle Netzwerke aufzudecken.

Die Verzögerung ist nicht auf inhaltliche Differenzen zurückzuführen, da das Gesetz im Bundestag bereits einmal debattiert und keine substantiellen Bedenken erhoben wurden. Der parlamentarische Finanz-Staatssekretär Florian Toncar (FDP) warnte vor den gravierenden Folgen einer weiteren Verzögerung. Seiner Ansicht nach gefährde dies den Fortschritt bei der Bekämpfung von Geldwäsche in Deutschland erheblich. Bereits existierende Pläne für den Start der neuen Behörde und ihre Mitarbeiter könnten dadurch ins Stocken geraten.

Toncar bezeichnete die Verzögerung als Rückschlag im Kampf gegen organisierte Kriminalität und die Aktivitäten von Mafia, Oligarchen und Clans, die ihre illegalen Erträge außerhalb Deutschlands transferieren. Auch auf internationaler Ebene könnten Nachteile für Deutschland entstehen.

Britta Haßelmann, Co-Fraktionschefin der Grünen, sieht zudem Handlungsbedarf bei der Neuordnung der Befugnisse zur Bekämpfung von Vermögensverschleierung. Ihrer Meinung nach müssen diese Regelungen parallel zum Gesetz entwickelt werden, was bisher nicht geschehen sei. Toncar betonte, dass diese Abstimmung zwischen den Ministerien im Gange sei und die Thematik komplexe rechtliche Fragen einschließe, insbesondere den Eigentumsschutz. Eine effiziente Umsetzung mache jedoch nur Sinn, wenn die Anti-Geldwäsche-Behörde bereits etabliert sei.