Die lang erwartete Bekanntgabe des neuen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes für das kommende Jahr steht noch aus. Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums verkündete, dass die Bekanntmachung "in Kürze im Bundesanzeiger" erfolgen werde. Eigentlich verlangt das Gesetz eine Veröffentlichung bis spätestens 1. November. Ein Expertengremium, bestehend aus Vertretern des Bundesgesundheitsministeriums, des Bundesamts für Soziale Sicherung und des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen (GKV), hatte für Mitte Oktober eine Erhöhung um 0,8 Punkte auf insgesamt 2,5 Prozent errechnet. Jedoch bestimmen die Krankenkassen letztlich individuell die genaue Höhe des Zusatzbeitragssatzes für ihre Versicherten, basierend auf ihrer jeweiligen finanziellen Situation. Aktuell liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag für 2024 bei 1,7 Prozent. Zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent ergibt sich der komplette Beitrag, der zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern aufgeteilt wird. Steigt der Zusatzbeitrag einer Kasse, erhalten die Mitglieder das Recht auf eine Sonderkündigung. Gegenwärtig wurde auch ein Entwurf des Bundesarbeitsministeriums vorgelegt, der die Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze für 2025 berücksichtigt. Diese Regelung, die für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge von Bedeutung ist, wird voraussichtlich zeitnah vom Kabinett verabschiedet. Sie basiert auf den gesetzlichen Richtlinien, die sich an der Lohnentwicklung des Vorjahres orientieren.