24. November, 2024

Finanzen

Steuerfalle Geschenke: Was Sie nicht tun sollten!

Von steuerabsetzbaren Weinpräsenten bis hin zu riskanten Bootsausflügen: Entdecken Sie die dünnen Linien zwischen legalen Geschäftsgeschenken und potenzieller Bestechung.

Steuerfalle Geschenke: Was Sie nicht tun sollten!
Was als harmloses Geschenk beginnt, kann schnell in einer Steuerprüfung enden. Erfahren Sie, wo die rechtlichen und ethischen Grenzen verlaufen.

Wenn sich die Fußball-Europameisterschaft nähert, nutzen viele Unternehmen die Gelegenheit, durch großzügige Geschenke Geschäftsbeziehungen zu pflegen oder einfach nur Dankbarkeit zu zeigen.

Die Palette der Geschenke reicht von einer simplen Flasche Wein bis hin zu aufwendigen Bootsausflügen. Doch wo zieht man die Grenze zwischen einer freundlichen Geste und einer unzulässigen Bestechung?

Steuerliche Absetzbarkeit von Geschäftsgeschenken

Die steuerliche Handhabung von Geschenken ist ein komplexes Feld mit vielen Fallstricken. Geschenke können unter bestimmten Bedingungen steuerlich absetzbar sein, solange sie weder direkt noch indirekt eine Gegenleistung des Empfängers erwarten.

Für die Steuerpflichtigen bedeutet dies, dass die Aufmerksamkeiten nicht nur generös, sondern auch wohlüberlegt sein müssen.

Die schmale Gratwanderung zur Bestechung

Juristisch ist Bestechung definiert als der Versuch, durch Geschenke einen unfairen Vorteil im Wettbewerb zu erlangen. Florian Fischer, ein Experte für Steuerrecht, rät, die Beziehung zwischen Schenker und Beschenktem genau zu analysieren, um den Vorwurf der Korruption zu vermeiden.

Es ist wichtig zu verstehen, dass jeder Fall einzigartig ist und von verschiedenen Faktoren, einschließlich des Lebensstils und des Einkommens des Empfängers, abhängt.

Was ist steuerlich absetzbar und was nicht?

Nicht alle Geschenke sind in den Augen des Finanzamtes gleich. Kleinigkeiten wie Kugelschreiber oder Kalender fallen unter die Kategorie der Streuartikel und sind generell absetzbar.

§ 4 EStG - Einzelnorm

Aber größere Geschenke wie teure Weine oder Theaterkarten können nur dann abgesetzt werden, wenn sie bestimmte Preisgrenzen nicht überschreiten. Die aktuelle Grenze liegt bei 50 Euro pro Empfänger pro Jahr. Überschreitet ein Geschenk diesen Wert, ist der gesamte Betrag nicht absetzbar.

Umgang mit höheren Beträgen

Für teurere Geschenke, die die gesetzlichen Grenzen überschreiten, gelten strengere Regeln. Diese Geschenke müssen als Einnahme des Empfängers versteuert werden, was oft dazu führt, dass die Steuern von den schenkenden Unternehmen pauschal übernommen werden.

Diese Regelung bietet eine Vereinfachung, jedoch müssen die Unternehmen darauf achten, dass sie korrekt angewendet wird, um nicht selbst steuerrechtlich belangt zu werden.

Zukünftige Ausrichtungen und Expertenmeinungen

Experten wie Matthias Trinkaus sehen eine zunehmende Notwendigkeit für Unternehmen, ihre Schenkpraktiken zu überprüfen, besonders in Zeiten strengerer Regulierungen und wachsender öffentlicher Aufmerksamkeit auf Unternehmensethik.

Das Bewusstsein für die Unterscheidung zwischen einem ehrlichen Geschenk und einem potenziellen Bestechungsversuch ist entscheidender denn je.