13. September, 2024

Technologie

Verwaltungsgericht Köln bestätigt Verfahrensfehler bei 5G-Auktion 2019

Verwaltungsgericht Köln bestätigt Verfahrensfehler bei 5G-Auktion 2019

Das Verwaltungsgericht Köln hat gravierende Verfahrensfehler bei der milliardenschweren 5G-Mobilfunkauktion 2019 festgestellt. Mobilfunkanbieter Freenet und EWE Tel hatten Klage eingereicht und sich auf Verfahrens- und Abwägungsfehler bei den Vergabe- und Auktionsregeln berufen. Laut Gerichtsurteil hat das Bundesverkehrsministerium unter Andreas Scheuer (CSU) unrechtmäßig Einfluss auf die Rahmenbedingungen der Frequenzauktion genommen.

Bei der Auktion ersteigerten vier Telekommunikationskonzerne Frequenzen für insgesamt 6,5 Milliarden Euro und verpflichteten sich zu strengen Ausbauzielen. Jedoch wurde auf eine sogenannte Diensteanbieterverpflichtung, die kleineren Anbietern zugutekommen würde, verzichtet. Dies führte dazu, dass Freenet und EWE Tel ihre Wettbewerbsposition geschwächt sahen und den Klageweg einschlugen.

Das Urteil bestätigte den Vorwurf eines politischen Deals, welcher die großen Netzbetreiber zu harten Ausbauzielen verpflichtete, gleichzeitig aber bei der Netzvermietung begünstigte. Dies wurde als rechtswidriger Einfluss auf eine unabhängige Behörde gewertet. Zuvor hatte der Rechtsstreit bereits alle Instanzen bis hin zum Bundesverwaltungsgericht durchlaufen, welches den Fall im Oktober 2010 wieder an das Verwaltungsgericht Köln zurückverwiesen hatte. Die Entscheidung der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur vom 26. November 2018 sei dementsprechend als rechtswidrig zu bewerten.

Noch offene Fragen betreffen die Auswirkungen des Urteils auf die Mobilfunkkunden in Deutschland. Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, bleibt die Zukunft ungewiss. Die Bundesnetzagentur kann gegen das Urteil vorgehen und möglicherweise eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht anstreben. Ein Behördensprecher äußerte sich optimistisch: „Wir erwarten keine negativen Auswirkungen auf den weiteren zügigen Ausbau der Mobilfunknetze in Deutschland.“

Freenet zeigte sich erfreut über das Urteil und betonte, dass Klarheit herrsche, auch wenn die für den Wettbewerb verlorenen Jahre nicht rückgängig gemacht werden können. „Nun steht einer Entscheidung im Verbraucherinteresse nichts mehr entgegen. Wir setzen darauf, dass die Bundesnetzagentur der Aufforderung des Gerichts zeitnah folgt und dabei das verbrannte Verhandlungsgebot durch eine wirksame Wettbewerbsregulierung ersetzt.“

Der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Reinhard Houben bezeichnete die Entscheidung als „schallende Ohrfeige“ für den ehemaligen Bundesverkehrsminister Scheuer. Auch die Bundesnetzagentur habe sich nicht ausreichend gegen die politische Einflussnahme gewehrt. „Leidtragende der rechtswidrigen Entscheidung waren die Verbraucherinnen und Verbraucher, Profiteure die etablierten Mobilfunkanbieter“, so Houben. Die Bundesnetzagentur stehe nun in der Pflicht, eine seriöse und gerichtsfeste Neubewertung vorzulegen.