In der Bundesrepublik steht eine Digitalisierungsoffensive bevor: Ab 2028 sollen Bürger*innen das Recht haben, bestimmte Verwaltungsleistungen der Bundesbehörden online einzufordern. Die neugefasste Version des Onlinezugangsgesetzes (OZG 2.0) bildet die Grundlage für diese Umstellung und wurde von den Koalitionsfraktionen FDP, Grüne und SPD verabschiedet. Der Gesetzentwurf soll vorrangig den digitalen Wandel in der öffentlichen Verwaltung beschleunigen und bürgernah gestalten.
Es sind jedoch Ausnahmefälle vorgesehen, bei denen digitale Verfahren entweder technisch oder rechtlich nicht umsetzbar sind oder kaum in Anspruch genommen werden. Ebenfalls vom Rechtsanspruch ausgeschlossen ist die Möglichkeit, Schadenersatz einzufordern.
Das Bundesinnenministerium wurde beauftragt, binnen eines Zeitrahmens von zwei Jahren verbindliche Standards und technische Schnittstellen zu etablieren, welche die digitalen Zugänge zu Verwaltungsdienstleistungen ermöglichen sollen. Die FDP hofft laut Maximilian Funke-Kaiser, digitalpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion, dass dieser Schritt jedem Bürger von Nutzen sein wird und die Behörden mehr Bezug zur technischen Realität gewinnen.
Mit der Einführung eines vereinfachten Log-in-Verfahrens für die Bund-ID wird ebenfalls die Barrierefreiheit erhöht. Hier soll eine einmalige Identifikation mit dem elektronischen Personalausweis genügen. Anschließende Verifizierungen könnten durch biometrische Merkmale ergänzt werden, ein Vorgang, der die Benutzerfreundlichkeit des Systems steigern dürfte.
Änderungen sind auch beim Wiederherstellen der PIN des „ePerso“ geplant. Während das Innenministerium den Versand von Rücksetzbriefen als Sparmaßnahme zunächst einstellen wollte, einigte man sich darauf, diese nun in kostengünstigeren 85-Cent-Briefen zu verschicken. Diese Anpassung orientiert sich an Methoden, die im Bankenwesen gängig sind.
Die Koalition will es außerdem ermöglichen, Gebühren auf Ämtern auf diversen Wegen zu begleichen. Neben den traditionellen Zahlungsmitteln sollen digitale Optionen wie PayPal, Apple Pay und Google Pay zur Verfügung stehen.
Ein weiterer Punkt des OZG 2.0 ist der Vorzug von Open-Source-Software gegenüber proprietären Lösungen. Dies soll die Abhängigkeit von Software mit nicht öffentlichem Quellcode reduzieren und die Transparenz und Anpassungsfähigkeit der eingesetzten Systeme verbessern. Wie sich dies auf die Nutzung etablierter Programme auswirken wird, bleibt indes offen.
Trotz der Neufassung des OZG hinkt die Digitalisierung der Behörden den eigenen Zielen hinterher. Eine Untersuchung von Verivox kam zu dem Schluss, dass von den vorgegebenen 581 Online-Dienstleistungen Ende 2023 lediglich 81 vollständig und 96 teilweise umgesetzt waren.