In der aktuellen Debatte um eine mögliche Reform der Schuldenbremse schlägt Unionsfraktionsvize Mathias Middelberg eine flexiblere Handhabung für die Bundesländer vor. Im Interview mit dem Nachrichtenportal "The Pioneer" äußerte der CDU-Haushaltsexperte, dass eine Anpassung der bestehenden Regelungen durchaus diskutabel sei. Ursprünglich war ein gewisser Spielraum für die Verschuldung der Länder vorgesehen, dieser fand jedoch nicht den Weg ins Grundgesetz. "Es ist sinnvoll, diesen Aspekt nachträglich zu integrieren," betont Middelberg.
Die Schuldenbremse, seit 2009 im Grundgesetz verankert, schränkt die Möglichkeit ein, dass Bund und Länder ihre Haushalte durch neue Kredite finanzieren. Während die Länder einem strikten Schuldenverbot unterliegen, darf der Bund Kredite in Höhe von bis zu 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aufnehmen. Bestimmte Notlagen bilden hier eine Ausnahme.
In den letzten Monaten hatten auch mehrere CDU-Regierungschefs ähnliche Forderungen gestellt. Friedrich Merz, Unions-Kanzlerkandidat und CDU-Chef, beschrieb die Schuldenbremse jüngst als ein technisches Thema, bei dem man selbstverständlich über Reformen nachdenken könne. Entscheidend sei jedoch der Zweck einer solchen Reform. Offenheit signalisierte Merz, wenn Reformen Investitionen, Zukunftsfortschritt oder den Erhalt der Lebensgrundlagen der jungen Generation unterstützen.