In Deutschland beginnt mit dem neuen Ausbildungsjahr nicht nur für junge Berufseinsteiger ein neuer Lebensabschnitt, sondern auch die Möglichkeit, frühzeitig ein Vermögen für das Alter aufzubauen.
Eine wesentliche Rolle spielen dabei die vermögenswirksamen Leistungen (VL), die viele Arbeitgeber ihren Angestellten zusätzlich zum Gehalt anbieten. Diese Form der Unterstützung kann langfristig einen erheblichen Beitrag zur finanziellen Sicherheit leisten.
Was sind vermögenswirksame Leistungen?
Vermögenswirksame Leistungen sind Zahlungen, die der Arbeitgeber direkt in eine Spar- oder Anlageform investiert, die der Arbeitnehmer wählt.
Dies kann ein Bausparvertrag, ein Banksparplan oder ein Investment in Fonds- oder ETF-Sparpläne sein. Abhängig vom individuellen Arbeitsvertrag und der Unternehmenspolitik zahlen Arbeitgeber bis zu 40 Euro monatlich dazu.
Über die Laufzeit von sieben Jahren, inklusive eines Ruhejahres, summieren sich diese Beträge zu einer beachtlichen Summe.
ETFs als moderne Sparvariante
In den vergangenen Jahren haben sich ETFs, also börsennotierte Indexfonds, als besonders attraktive Anlageform herauskristallisiert. Sie bieten den Vorteil, dass sie einen Index wie den DAX abbilden und dabei vergleichsweise geringe Verwaltungskosten verursachen.
Stefan Fischer von der Stiftung Warentest erklärt, dass ETFs aufgrund ihrer breiten Streuung und niedrigen Kosten historisch gesehen hohe Renditen erzielen. Dies macht sie ideal für langfristige Sparziele wie die vermögenswirksamen Leistungen.
Staatliche Förderung nutzen
Eine zusätzliche finanzielle Unterstützung bietet der Staat in Form von Arbeitnehmersparzulagen. Diese werden gewährt, wenn das zu versteuernde Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet.
Alleinstehende mit einem Jahresverdienst unter 20.000 Euro können beispielsweise jährlich bis zu 80 Euro Zulage erhalten, die nach Ablauf der Sparzeit dem Konto gutgeschrieben wird.
Flexibilität bei Jobwechsel
Ein weiterer Vorteil der vermögenswirksamen Leistungen ist ihre Flexibilität. Wechselt ein Arbeitnehmer den Job, kann er seine bereits begonnenen Sparverträge in den meisten Fällen zum neuen Arbeitgeber mitnehmen.
Sollte der neue Arbeitgeber keine vermögenswirksamen Leistungen unterstützen, bleibt immer noch die Option, selbstständig weiter einzuzahlen, um die staatliche Förderung nicht zu verlieren.