Die Bundesregierung hat die Weichen für eine Verlängerung der Mietpreisbremse bis Ende 2029 gestellt. Ziel ist es, dieses wichtige Mittel des Mieterschutzes nicht nach dem 31. Dezember 2025 auslaufen zu lassen. Doch der Gesetzentwurf, der jüngst vom Kabinett verabschiedet wurde, steht im Bundestag vor einer ungewissen Zukunft, denn es fehlt an breiter Unterstützung.
Besonders die FDP zeigt sich skeptisch und signalisiert wenig Kooperationsbereitschaft. Die Union hingegen ist abwartend und möchte sich erst nach der geplanten Neuwahl am 23. Februar mit der Reformintention zur Mietpreisbremse befassen. Im Detail regelt diese, dass bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen die Miete nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete steigen darf. Ausgenommen sind Neubauten ab dem 1. Oktober 2014, sowie erstmalige Vermietungen nach umfassender Modernisierung. Der neue Entwurf sieht jedoch vor, die Ausnahme nur auf Wohnungen anzuwenden, die ab dem 1. Oktober 2019 vermietet werden.
Günter Krings von der CDU betont die Problemtafel steigender Mieten und verspricht im Falle einer Regierungsbeteiligung, dass die Union sowohl eine Erhöhung des Wohnungsangebotes als auch eine schnelle Prüfung der Mietpreisbremse vorantreiben möchte. Auch die SPD, vertreten durch Bernhard Daldrup, zeigt sich alarmiert über die "dramatischen" Mietsteigerungen und fordert die Union zum Handeln für die Mieterrechte auf.