Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) hat die EU-Kommission vor einer möglichen Stilllegung von Millionen Dieselfahrzeugen gewarnt. Der Hintergrund dieser Warnung ist eine mögliche neue Auslegung von Schadstoffgrenzwerten, die derzeit vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verhandelt wird. In einem Brief an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen fordert Wissing eine klärende Stellungnahme, um Unsicherheiten zu vermeiden.
Wissing betont in seinem Schreiben, dass die EU-Kommission zügig handeln müsse. Er verweist auf ein Verfahren vor dem EuGH, bei dem es um die Einhaltung von Schadstoffgrenzwerten für Euro 5-Dieselfahrzeuge geht. Laut den aktuellen EU-Vorgaben müssen Schadstoffwerte unter NEFZ-Prüfbedingungen eingehalten werden. Seit September 2017 gilt jedoch für Neufahrzeuge ab Euro 6d temp das RDE-Verfahren, welches auch reale Fahrbedingungen berücksichtigt.
Die EU-Kommission hat in dem Gerichtsverfahren die Auffassung vertreten, dass Schadstoffgrenzwerte auch außerhalb der NEFZ-Prüfbedingungen, in jeder Fahrsituation, gelten sollen. Wissing warnte, dass dies technisch derzeit nicht umsetzbar sei und Millionen von Fahrzeugen in Deutschland gefährden würde. Er schlägt vor, die fraglichen Vorschriften vor der EuGH-Entscheidung zu klären.
Sowohl der ADAC als auch der Verband der Deutschen Automobilindustrie (VDA) fordern ebenfalls eine Klarstellung. Der ADAC verweist auf den Bestandsschutz und die ordnungsgemäße Zulassung der betroffenen Fahrzeuge zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Eine rückwirkende Anwendung neuer Messverfahren sei unangebracht.
Hildegard Müller, Präsidentin des VDA, betonte zudem, dass eine rechtliche Klarstellung notwendig sei, um die Zulassung von älteren Dieselfahrzeugen abzusichern. Sie argumentiert, dass rückwirkende Änderungen gegen das Rechtsstaatsprinzip im EU- und deutschen Verfassungsrecht verstoßen würden.
Auch die FDP kritisiert die Vorgehensweise der EU-Kommission scharf. FDP-Fraktionschef Christian Dürr warf der EU-Kommissionspräsidentin vor, eine politik gegen Autofahrer zu betreiben. Er forderte von der Leyen auf, eine Neuregelung vorzulegen, um den betroffenen Fahrzeughaltern Planungssicherheit zu geben.