30. Oktober, 2024

Wirtschaft

Verfassungsgerichtsurteil zur Schuldenbremse: Ökonomin kritisiert Forderungen nach Aussetzung

Verfassungsgerichtsurteil zur Schuldenbremse: Ökonomin kritisiert Forderungen nach Aussetzung

Das Bundesverfassungsgericht hat in einer aktuellen Entscheidung die Verwendung von Corona-Krediten für Klimaprojekte als verfassungswidrig bewertet. Das Urteil reißt ein großes Loch in die Finanzierung von Klimaprojekten, das sich auf 60 Milliarden Euro beläuft. Als Reaktion auf das Urteil hatte SPD-Chefin Saskia Esken gefordert, die Schuldenbremse für die Jahre 2023 und 2024 auszusetzen und dies mit einer 'fortdauernden krisenhaften Situation' begründet.

Die Ökonomin Veronika Grimm, Mitglied des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, hat diese Forderungen nun kritisiert. Grimm betonte, dass das Aussetzen der Schuldenbremse per Notfallregel eine Notlage erfordere, die schwer zu argumentieren sei. Sie betonte, dass das Karlsruher Urteil einen drastischen Einschnitt und hoffentlich einen Wendepunkt für die Klimapolitik darstelle. Grimm machte deutlich, dass es nun wichtig sei, die Klimapolitik neu zu justieren und das Leitinstrument hierfür der Emissionshandel sein müsse. Durch den Emissionshandel würden klare Anreize für Haushalte und Unternehmen geschaffen, Klimaschutz zu betreiben, 'ganz ohne Kosten für den Staat'. Die Ökonomin warnte zudem davor, dass eine fehlende nachhaltige finanzpolitische Maßnahmen langfristig zu Staatsschuldenkrisen in Europa führen könnten, noch bevor das Klima gerettet sei.

Veronika Grimm rief daher die zukünftige Ampel-Regierung dazu auf, Staatshilfen zu kürzen und kritisierte die aktuelle Überfülle an Subventionen. Haushalte, die es sich leisten könnten, sollten nicht subventioniert werden, um ihr Heizungssystem auszutauschen. Sie betonte jedoch, dass energieintensive Unternehmen bei der Transformation zur Klimaneutralität unterstützt werden sollten. Auf entlastende Maßnahmen, die den Strukturwandel verhindern würden, sollte hingegen verzichtet werden.