18. März, 2025

Politik

Verfassungsgericht stoppt Eilanträge gegen Finanzpaket-Abstimmung

Verfassungsgericht stoppt Eilanträge gegen Finanzpaket-Abstimmung

Das Bundesverfassungsgericht hat die Eilanträge von Bundestagsabgeordneten verschiedener Parteien gegen die geplante Abstimmung über ein milliardenschweres Finanzpaket verworfen. Mit Beschlüssen, die am Abend bekannt gegeben wurden, entschied das höchste deutsche Gericht, dass die Risiken eines Eingriffs in die parlamentarische Autonomie schwerwiegender wären als ein möglicher Schaden durch die Durchführung der Abstimmung. Betroffene Anträge kamen von Abgeordneten der AfD, Linken, FDP und des Bündnisses BSW. Dem Gericht zufolge sei es von größerem Nutzen, die Sondersitzung des Bundestags fortzusetzen, als sie zu stoppen und später festzustellen, dass die Anträge erfolglos geblieben wären. Offen bleibt dennoch, ob die Rechte der Abgeordneten im Gesetzgebungsverfahren verletzt wurden, diese Fragen sollen später im Hauptsacheverfahren geklärt werden. Bereits am Freitag wurde eine Reihe von Anträgen gegen die Sondersitzungen des alten Bundestags als unbegründet abgelehnt. Der scheidende Bundestag habe bis zum Zusammentritt des neuen Parlaments vollumfängliche Handlungsspielräume, so das Gericht. Auch weitere Eilanträge gegen die Durchführung des Gesetzgebungsverfahrens fanden kein Gehör. Die Regierungsparteien Union und SPD planen zusammen mit den Grünen, ein 500 Milliarden Euro schweres, schuldenfinanziertes Sondervermögen zu beschließen, das sowohl in die Infrastruktur als auch die Lockerung der Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben fließen soll. Hierfür sind Grundgesetzänderungen notwendig, die Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat voraussetzen. Diese Mehrheiten wären im neu gewählten Bundestag, der spätestens am 25. März zusammentreten muss, ohne die Stimmen der AfD oder der Linken nicht zu schaffen. Aus diesem Grund drängten die Regierungspartner darauf, noch mit den alten Mehrheiten abzustimmen und erzielten bereits eine Einigung. Trotzdem kündigten weitere Abgeordnete am Sonntag neue Eingaben in Karlsruhe an. Sie kritisierten die knappe Beratungszeit sowie die kurzfristige Vorlage substanzieller Änderungen nur drei Tage vor der Abstimmung als verfassungswidrig. Derzeit stehen noch Verfassungsbeschwerden von Bürgern zur Entscheidung an.