24. September, 2024

Politik

Verfassungsgericht prüft Rechtmäßigkeit der Überschusserlöse-Abschöpfung bei Ökostromanlagen

Verfassungsgericht prüft Rechtmäßigkeit der Überschusserlöse-Abschöpfung bei Ökostromanlagen

Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich derzeit mit Klagen von Betreibern von Ökostromanlagen gegen bestimmte Aspekte der mittlerweile ausgelaufenen Strompreisbremse. Der zentrale Punkt dabei ist die Frage, ob die sogenannte Abschöpfung von Überschusserlösen der Stromerzeuger zu bestimmten Zeiten rechtmäßig war. Die Preisbremse wurde eingeführt, um in Anbetracht des russischen Angriffskriegs in der Ukraine die Verbraucher vor überhöhten Strompreisen zu schützen (Az. 1 BvR 460/23; 1 BvR 611/23).

Da Gaskraftwerke als vergleichsweise teure Stromerzeuger häufig den allgemeinen Strompreis bestimmen, führten die durch den Krieg stark gestiegenen Gaspreise auch zu höheren Preisen für andere Energieerzeugungsarten. Dadurch konnten insbesondere Erneuerbare-Energien- und Braunkohle-Anlagen ihren Strom teurer vermarkten, obwohl ihre Herstellungskosten weitgehend unverändert blieben. Die in der Periode vom 1. Dezember 2022 bis zum 30. Juni 2023 entstandenen Überschusserlöse – im Volksmund oft Zufallsgewinne genannt – wurden teilweise abgeschöpft, um die Strompreisbremse gegen zu finanzieren.

Insgesamt 22 Betreiber solcher Anlagen argumentieren nun vor dem Verfassungsgericht, dass es keine verfassungsrechtliche Grundlage für diese Maßnahme gebe. Sie sind der Auffassung, dass die Entlastung der Verbraucher nicht ihre direkte Verantwortung sei, sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die durch Steuermittel finanziert werden müsse. Ein Urteil des Verfassungsgerichts wird in einigen Monaten erwartet.