28. November, 2024

Politik

Verfassungsbeschwerde für höheren Rundfunkbeitrag: ARD verteidigt Vorstoß

Verfassungsbeschwerde für höheren Rundfunkbeitrag: ARD verteidigt Vorstoß

Kai Gniffke, der scheidende ARD-Vorsitzende, hat die Entscheidung von ARD und ZDF, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen, um eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags zu erwirken, vehement verteidigt. Nach einer Sitzung der ARD-Intendantinnen und -Intendanten in Mainz unterstrich Gniffke, dass dieser Schritt wohlüberlegt und von großer Verantwortung geprägt sei. Die Diskussion fokussierte sich darauf, welche Auswirkungen ein solches Verfahren auf die ARD-Anstalten und die Bundesländer haben könnte. Gniffke betonte jedoch, dass die staatsferne Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eine wesentliche Säule der demokratischen Willensbildung sei. Ein Verzicht auf die Erhöhung könnte langfristig schädlich sein.

Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die bisherige Verweigerung der Bundesländer, den Rundfunkbeitrag auf 18,94 Euro monatlich zu erhöhen, wodurch eine fristgerechte Anpassung zum 1. Januar 2025 erschwert wird. Finanzexperten der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hatten diese Erhöhung für den Zeitraum 2025 bis 2028 empfohlen. Ministerpräsidenten wie Reiner Haseloff und Markus Söder stehen der Erhöhung allerdings skeptisch gegenüber, da sie bereits ausreichend Mittel an die Sender fließen sehen.

Gniffke, der zum Jahreswechsel den Vorsitz an Florian Hager übergibt, ist überzeugt, dass eine rückwirkende Erhöhung des Beitrags Teil der zukünftigen Planung bleibt. Er betonte, dass, sollten sich Verzögerungen einstellen, der Zeitraum finanziell überbrückbar sei. Die Beschwerde sei nicht gegen Reformen gerichtet, sondern strebe an, die Einhaltung von Recht und Gesetz sicherzustellen.