24. Februar, 2025

Pharma

Verbraucherzentrale stellt Krankenkassen auf den Prüfstand: Unzureichende Informationen zur elektronischen Patientenakte beanstandet

Verbraucherzentrale stellt Krankenkassen auf den Prüfstand: Unzureichende Informationen zur elektronischen Patientenakte beanstandet

Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) Anfang 2025 stellt eine bedeutende Veränderung im Gesundheitswesen dar. Sie bietet die Möglichkeit, Gesundheitsinformationen der Versicherten digital und lebenslang zu speichern, wie beispielsweise Medikamentenangaben, Befunde und Laborwerte. Der Gedanke dahinter ist, Versicherten mehr Kontrolle und eine bessere Versorgung zu ermöglichen. Doch aktuelle Kritikpunkte der Verbraucherzentralen trüben die anfängliche Euphorie.

Laut Thomas Moormann, Gesundheitsexperte des Verbraucherzentrale Bundesverbands, bleibt die neutrale und umfassende Aufklärung der Versicherten durch die Krankenkassen häufig auf der Strecke. Diese sei jedoch essenziell, um das Vertrauen der Versicherten in die ePA zu stärken. Denn nur mit ausreichendem Vertrauen in das System kann die elektronische Patientenakte ein Erfolg werden.

Eine Analyse von Informationen, die 14 Krankenkassen ihren Versicherten zusandten, ergab, dass die Schreiben oft nur oberflächlich auf die Vorteile der ePA eingehen. Insbesondere fehlen einheitliche Informationen zu den Widerspruchsrechten der Versicherten. Besonders problematisch ist, dass diejenigen ohne Zugang zum Internet oder internetfähige Geräte von weiterführenden Informationen ausgeschlossen sind.

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen bedauert, dass bei der Analyse weitere Informationskanäle, wie Service-Apps, Mitgliedermagazine und Internetseiten, nicht berücksichtigt wurden. Möglicherweise hätte eine umfassendere Betrachtung zu einer positiveren Beurteilung geführt.