Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat in einem bemerkenswerten Schritt das Landgericht Düsseldorf überzeugt, die Klausel von Amazon zur einseitigen Preiserhöhung im Prime-Mitgliedsprogramm als ungültig zu erklären. Im Mittelpunkt dieses Rechtsstreits steht die Entscheidung des Gerichts, Amazons Vorgehen, die Gebühren ohne ausdrückliche Zustimmung der Prime-Kunden zu erhöhen, als rechtswidrig einzustufen. Der US-Technologieriese prüft nun, inwieweit es sinnvoll ist, gegen diese Entscheidung rechtlich vorzugehen. Die Verbraucherzentrale strebt mit einer Sammelklage nicht nur die Rücknahme der erhöhten Preise, sondern auch die Erstattung der Preisdifferenz an die Kunden an. Von größter Bedeutung bleibt für die Verbraucherschützer, dass die Klausel Amazons, die unilaterale Anpassungen der Gebühren erlaubte, als unwirksam betrachtet wird. Amazon verteidigt sich derweil und betont, dass Kunden jederzeit die Möglichkeit gehabt hätten, ihre Mitgliedschaft zu kündigen, wenn sie mit den Änderungen nicht einverstanden seien. Dieses juristische Tauziehen ist nicht das erste seiner Art. Bereits die Verbraucherzentrale Sachsen ist in eine ähnliche Auseinandersetzung mit Amazon um die Werbefreiheit von Prime Video verwickelt. Ob als nächster Schritt erneut die Gerichtssäle zum Schauplatz werden, bleibt abzuwarten.