16. Januar, 2025

Wirtschaft

Verbraucherzentrale NRW auf Konfrontationskurs: Erfolg gegen Amazons Prime-Preiserhöhung

Verbraucherzentrale NRW auf Konfrontationskurs: Erfolg gegen Amazons Prime-Preiserhöhung

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen unternimmt einen weiteren Schritt in ihrem rechtlichen Kampf gegen die Preisanhebungen von Amazons Prime-Mitgliedsprogramm in Deutschland. Nachdem das Landgericht Düsseldorf kürzlich eine Vertragsklausel von Amazon für unwirksam erklärt hat, drängt die Verbraucherzentrale nun darauf, die Preiserhöhung rückwirkend aufzuheben und Differenzbeträge an die Kunden zu erstatten. In dem erstinstanzlichen Urteil hatte das Gericht bemängelt, dass Amazon eine eigenmächtige Preisanpassung ohne explizite Zustimmung der Nutzerinnen und Nutzer durchführte, was aus Sicht der Verbraucherzentrale ein signifikanter Teilerfolg ist. Amazon prüft derzeit, ob es gegen dieses Urteil in Berufung geht, da es sich in seinen Informationspraktiken im Recht sieht. Trotz der Entscheidung sieht die Verbraucherzentrale weiteren Handlungsbedarf. Sie ist der Meinung, dass die Kundschaft explizit per E-Mail um Zustimmung gebeten werden müsste. Auch wenn das Gericht diesen Punkt abwies, bleibt die Feststellung der Ungültigkeit der Vertragsklausel ein wichtiger Schritt. Amazon seinerseits betont, dass es seine Kundinnen und Kunden stets transparent informiert habe und bietet ihnen die Möglichkeit zur Kündigung des Mitgliedschaftsvertrages. Der Disput um Prime ist kein Einzelfall: Auch in Sachsen läuft seit vergangenem Jahr eine Sammelklage, die auf die Frage abzielt, ob Amazon für werbefreies Streaming bei Prime Video einen Aufpreis verlangen darf.