Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat sich entschlossen, rechtliche Schritte gegen die umstrittene Rabattwerbung von Discounterketten bei Nutzung deren Apps einzuleiten. Zwei Unterlassungsanträge wurden gegen die Unternehmen Lidl und Penny eingereicht, wie Gabriele Bernhardt, Leiterin der Stabsstelle Recht, der "Lebensmittel Zeitung" mitteilte. Im Zentrum der Kritik steht ein möglicher Verstoß gegen die Preisangabenverordnung, da App-Nutzern Preise präsentiert werden, ohne den tatsächlichen Gesamt- oder Grundpreis für den regulären Einkauf offenzulegen. Diese Praxis verstößt nach Auffassung der Verbraucherschützer eindeutig gegen geltendes Recht. Laut Bernhardt müssen in Verkaufsstellen, auf Werbeplakaten, an Regalen oder in Handzetteln stets die Preise angegeben werden, die für jeden normalen Kunden ohne App-Nutzung gelten. Die Werbung richte sich schließlich an alle Käufer, daher sei es notwendig, dass auch der für alle gültige Preis transparent gemacht werde. Die Beschwerden über mangelhafte Preistransparenz in Verbindung mit App-Preisen häufen sich nach Angaben der Verbraucherschützer derzeit. Zudem wird derzeit eine rechtliche Prüfung von weiteren Anklagen gegen Rewe und Netto durch die Verbraucherzentrale in Erwägung gezogen. Während ein Sprecher von Penny betont, dass bisher keine Klageschrift eingegangen sei, und sich daher nicht zu den Vorwürfen äußern könne, verzichtet Lidl grundlegend auf Kommentare zu laufenden Verfahren. Die Verfahren gegen Lidl und Penny sind an den Landgerichten in Heilbronn und Köln anhängig, während die Schritte gegen Netto und Rewe noch vorbereitet beziehungsweise geprüft werden. Die Nutzung von Apps stellt für Kunden und Unternehmen ein Tauschgeschäft dar: Während Kunden von exklusiven Vorteilen bei Registrierung und Datenfreigabe profitieren, erhalten sie Zugang zu zusätzlichen Artikeln oder Rabatten auf bereits reduzierte Waren.