Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat rechtliche Schritte gegen den bekannten Neobroker Trade Republic eingeleitet. Der Vorwurf: Irreführende Werbung im Zusammenhang mit den beworbenen hohen Zinsen und irreführenden Aussagen zur Einlagensicherung. Die Klage wurde bereits am Landgericht Berlin II eingereicht, wie die Stuttgarter Verbraucherschützer mitteilten.
Trade Republic hatte online mit attraktiven Zinsen von 3,0 Prozent auf das Girokonto geworben, wobei die Einlagen angeblich durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt seien. Die Verbraucherzentrale kritisiert jedoch, dass unzureichend auf die Variabilität des Zinssatzes und die teilweise Investition der Einlagen in Geldmarktfonds hingewiesen werde. Diese Fonds, die oft von Großanlegern genutzt werden, gelten als konservativ, bieten jedoch keine vollständige Einlagensicherung bis 100.000 Euro, wie es bei Partnerbanken der Fall ist. Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, erklärt, dass die Werbung eine Sicherheit suggeriert, die nicht vollständig gegeben sei.
Trade Republic weist die Anschuldigungen zurück und betont, dass die Diversifizierung der Kundeneinlagen auf mehrere Partnerbanken und in Geldmarktfonds bereits seit Mai 2024 transparent in der App ersichtlich ist. Der Neobroker, besonders populär bei der jüngeren Generation, übertrifft mit einem Einlagenzinssatz der Europäischen Zentralbank von 2,75 Prozent viele traditionelle Banken in Bezug auf Tagesgeldzinsen. Mit acht Millionen Kunden und einem verwalteten Vermögen von über 100 Milliarden Euro ist Trade Republic ein bedeutender Marktteilnehmer.
Nauhauser bemängelt die Transparenz und hebt hervor, dass Kunden erst über die App erfahren, dass ihr Geld auch in Geldmarktfonds angelegt wird. Trade Republic entgegnet, dass umfassende Informationen nicht nur in der App, sondern auch auf der Hauptseite ihrer Website sowie im Help Center bereitgestellt werden. Ein Gerichtstermin steht jedoch noch nicht fest.