Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat rechtliche Schritte gegen die Rabatte von Lidl und Penny bei der Nutzung ihrer Apps eingeleitet. Diese Aktionen stehen im Zusammenhang mit einem vermuteten Verstoß gegen die Preisangabenverordnung. Laut Gabriele Bernhardt, der Leiterin der Stabsstelle Recht, sind die Diskrepanz in der Preisangabe zwischen App-Nutzern und regulären Kunden der Kern des Konflikts. Verbraucher beschweren sich zunehmend über die unzureichende Preistransparenz bei Werbung mit App-Preisen. Die Kritik der Verbraucherschützer richtet sich gegen den Umstand, dass Preise in der Filiale, auf Plakaten oder in Handzetteln oft nicht den Gesamtpreis für alle Kunden ausweisen. Bernhardt betont, dass in der Werbung ein Preis angegeben werden muss, der für alle Kunden gleichermaßen gilt, unabhängig von der Nutzung einer App. Penny äußerte sich zögerlich, da bisher keine Klageschrift eingegangen sei, während Lidl grundsätzlich keine Stellungnahmen zu laufenden Verfahren abgibt. Der rechtliche Prozess wird an den Landgerichten in Heilbronn und Köln verhandelt. Die Verbraucherzentrale prüft zudem juristische Schritte gegen die Discounter Netto und Rewe. Im Zentrum des Verfahrens gegen Lidl steht eine Werbebroschüre, die unterschiedliche Preise für Nutzer der Lidl Plus App angibt. Die Darstellung solcher Preisunterschiede und die fehlende Basispresangabe sorgen für Kritik. Gleichzeitig erhoffen sich Händler durch solche Apps treuere Kunden und wertvolle Daten, um das Kaufverhalten besser zu verstehen und Angebote gezielt zu steuern.