24. Januar, 2025

Wirtschaft

Verbraucherschützer gegen Rabattaktionen: Aufstand gegen App-Preise

Verbraucherschützer gegen Rabattaktionen: Aufstand gegen App-Preise

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geht juristisch gegen die umstrittene Rabattwerbung von Discountern bei App-Nutzung vor. Konkret visiert sie Lidl und Penny an, indem sie zwei Anträge auf Unterlassung eingereicht hat. Dies offenbarte Gabriele Bernhardt, die das Rechtsreferat leitet, der „Lebensmittel Zeitung“. Die Verbraucherschützer mutmaßen einen Bruch der Preisangabenverordnung.

Das Problem liegt in der Intransparenz: Es werden zwar Preise für App-Nutzer beworben, doch der Gesamt- oder Grundpreis für den regulären Einkauf bleibt unersichtlich. "Das verstößt eindeutig gegen das Gesetz", erklärt Bernhardt. Wenn in Filialen, auf Plakaten oder in Handzetteln mit Preisen geworben wird, muss immer der Gesamtpreis genannt werden, der für alle Kunden gilt, auch ohne App-Nutzung.

Diese Werbung richtet sich an alle Kunden, daher muss der Preis für alle ersichtlich sein. Laut Bernhardt häuften sich Beschwerden von Verbrauchern, die über die mangelnde Preistransparenz bei App-Preisen klagen.

Penny entgegnet auf Nachfrage, dass bisher keine Klageschrift vorliegt, weshalb eine Stellungnahme nicht möglich sei. Lidl kommentiert laufende Verfahren grundsätzlich nicht. Die Fälle sind bei Landgerichten in Heilbronn und Köln anhängig. Weitere Verfahren gegen Netto und potenziell auch Rewe sind in Planung.

Der Austausch zwischen Kunden und Händlern via App ist simpel: Kunden profitieren von exklusiven Vorteilen, während die Händler Daten gewinnen, um sich besser auf Kundenbedürfnisse einzustellen. Dies hat auch Auswirkungen auf das beworbene Sortiment und die Preisgestaltung.