09. Januar, 2025

Reichtum

Verborgene Schätze: Wie Kreditkarten-Belohnungen Ihre Steuern erleichtern

Verborgene Schätze: Wie Kreditkarten-Belohnungen Ihre Steuern erleichtern

Die richtige Wahl bei Prämienkreditkarten kann sowohl passionierte Reisende als auch Alltags-Shopper belohnen und zwar beträchtlich. Gut genutzt, kann eine solche Karte jährlich Hunderte bis Tausende Euro an Belohnungen einbringen.

Für Steuerzahler ist es entscheidend, wie sich diese Belohnungen auf die Steuererklärung auswirken. Glücklicherweise gelten die meisten Kreditkartenprämien nicht als steuerpflichtiges Einkommen – ein Pluspunkt, der den Verlust von Punkten und Meilen zur Steuerzeit vermeidet.

Im Allgemeinen werden Kreditkartenbelohnungen als Rabatte oder Preisnachlässe und nicht als Einkommen behandelt. Ein einfaches Beispiel: Ein 3%-Cashback für einen Kauf von 200 Euro gibt dem Kunden sechs Euro zurück. Solch ein Rückfluss wird als Kaufpreisminderung betrachtet.

Der IRS hat hierzu, wenngleich in einer privaten, nicht verbindlichen Stellungnahme, verdeutlicht, dass der Rabatt keine steuerlichen Einkünfte darstellt. Auch die Rückflüsse aus Airline-Meilen und Hotelpunkten werden ähnlich bewertet.

Ist jedoch keine vorherige Ausgabe erforderlich, wie bei sofortigen Boni ohne Ausgabeverpflichtung, könnten diese als Einkommen gelten. In solchen Fällen ist ein steuerliches Melden erforderlich, sagt Steuerberaterin Heather Townsend. Kreditgeber können, abhängig von den erhaltenen Prämienwerten (ab 600 Euro), Steuerformulare bereitstellen.

Behalten Sie den Überblick über Ihre Prämien und sprechen Sie im Zweifelsfall mit einem Steuerexperten. Entdecken Sie zudem Prämienkarten, die Bar-, Punkte- und Meilenprämien optimieren.