Die Anlegergemeinschaft Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) hat den genehmigten Sanierungsplan für den Batteriehersteller Varta kräftig gerügt. Die Entscheidung des Landgerichts Stuttgart, alle gegen den Plan eingereichten Beschwerden zurückzuweisen, stößt auf Unmut bei Anwalt Markus Kienle von der SdK. Kienle ist der Meinung, dass das bestehende Rechtsmittelsystem im Rahmen des Restrukturierungsgesetzes StaRUG unzulänglich und weitgehend wirkungslos sei. Mit dem Gerichtsbeschluss kann das angeschlagene Varta die geplante Rettungsmission angehen, wobei Kleinaktionäre nicht beteiligt werden. Das Gericht ließ zudem keine weitere Beschwerde zu, was Varta zuvor bestätigt hatte. Der nun rechtskräftige Restrukturierungsplan sieht vor, das Grundkapital auf null zu setzen, was einen vollständigen Verlust für freie Aktionäre bedeutet. Die SdK bereitet daher eine erneute Verfassungsbeschwerde vor, nachdem sie zuvor in Karlsruhe keinen Erfolg hatte. Kienle bemängelt weiter, das Landgericht Stuttgart habe wichtige verfassungsrechtliche Einwände nicht berücksichtigt, da es keine erhebliche Schlechterstellung der Aktionäre erkennen konnte. Das StaRUG, das der Varta-Sanierung zugrunde liegt, soll Krisenunternehmen vor der Insolvenz bewahren. Ein zentraler Kritikpunkt der SdK ist, dass das Gesetz es ermöglicht, das Kapital einer AG temporär auf null zu reduzieren, bevor es wieder erhöht wird, wodurch freie Aktionäre das Nachsehen haben. Ein weiterer Bestandteil des Sanierungsplans ist ein Schuldenschnitt, gefolgt von der Delistung Vartas von der Börse, wobei Aktionäre ohne Entschädigung ausscheiden. Im Anschluss plant Varta, neue Aktien auszugeben, jedoch nur für eine Gesellschaft des bisherigen Mehrheitseigners Michael Tojner und den Sportwagenbauer Porsche, die je 30 Millionen Euro investieren wollen. Ein vergleichbares Schema war bereits bei der Sanierung des Autozulieferers Leoni angewandt worden, wo ebenfalls die freien Aktionäre leer ausgingen.