Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, die Verfassungsbeschwerde mehrerer Aktionäre des Batterieproduzenten Varta gegen den umstrittenen Sanierungsplan nicht anzunehmen. Diese Entscheidung bedeutet, dass die Restrukturierung des angeschlagenen Unternehmens wie geplant fortgeführt werden kann, ohne Berücksichtigung der Interessen der Kleinaktionäre.
Im Kern des Sanierungsplans steht eine drastische Maßnahme, bei der das Grundkapital auf null reduziert werden soll. Für die freien Aktionäre geht dies mit einem vollständigen Verlust ihres investierten Kapitals einher.
Die klagenden Kleinaktionäre kritisierten, dass der Plan ihr Eigentum unverhältnismäßig beeinträchtige und sie betonten die vermeintlich illegitimen Absichten dahinter. Sie bemängelten zudem eine fehlende Notwendigkeit und Angemessenheit der Maßnahmen. Die Substanz der Beschwerde wies jedoch laut Gericht keine Auseinandersetzung mit den Ausführungen des vorangegangenen Landgerichtsentscheids auf.
Der Sanierungsprozess wird im Rahmen des StaRUG umgesetzt. Das Bundesverfassungsgericht feststellte, dass die Beschwerde sich nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen des Restrukturierungsgesetzes richtete. Derzeit ist noch eine weitere Verfassungsbeschwerde in dieser Angelegenheit schwebend, ein Entscheid steht jedoch noch aus.