Das jüngste Urteil zur Neugestaltung des Polizeirechts unterstreicht die fortgesetzten Bemühungen, die Prinzipien der Verhältnismäßigkeit in der Gesetzgebung zu verankern. Während dieser Ansatz grundsätzlich zu begrüßen ist, gibt er doch Anlass zu kritischen Überlegungen. Niemand möchte eine Polizei, die unverhältnismäßige Maßnahmen ergreift oder ihre Ressourcen ineffizient einsetzt. Die Forderung nach Präzision und klaren Handlungsrichtlinien ist somit ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings weckt es Unbehagen, dass so komplexe und schwer verständliche Gesetze wie das BKA-Gesetz überhaupt einer gerichtlichen Überprüfung unterzogen werden müssen, um ihre Defizite aufzuzeigen. Selbst erfahrene Juristen haben Schwierigkeiten, den vollen Umfang und die Konnotationen dieser Regelwerke zu erfassen. Nun liegt es am Bundestag, die geforderte 'Negativprognose' detailliert auszuarbeiten. Diese muss so präzise formuliert sein, dass sie mindestens 15 Aspekte berücksichtigt, die für die Entscheidungsfindung maßgeblich sind. Doch bleibt die Frage bestehen, ob dies nicht erneut zu einer Situation führt, in der Polizisten letztlich nach eigenem Ermessen handeln, solange sie dies als verhältnismäßig empfinden.