12. März, 2025

Wirtschaft

Urteil stärkt Rechte der Verbraucher bei drohenden Stromsperren

Urteil stärkt Rechte der Verbraucher bei drohenden Stromsperren

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem wegweisenden Urteil den Schutz der Verbraucher gegenüber Energieversorgern gestärkt. In einem von der Verbraucherzentrale NRW initiierten Verfahren wurde entschieden, dass Energieanbieter bei Zahlungsausfällen keine Gebühren für Ratenzahlungen erheben dürfen. Zudem müssen sie bei erheblichen Schulden den Kunden die Möglichkeit geben, diese über einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten abzuzahlen. Im Zentrum des Verfahrens stand das Energieunternehmen NEW Niederrhein Energie und Wasser, das zuvor Gebühren für Ratenzahlungen erhob. Diese Praxis wurde jetzt gerichtlich untersagt (Urteil vom 13.02.2025, Az I-20 UKI 7/24), wie die Verbraucherschützer bekannt gaben. Laut Kolja Ofenhammer, Jurist bei der Verbraucherzentrale NRW, ist es kontraproduktiv, zusätzliche Gebühren von Kunden zu verlangen, die bereits in finanziellen Schwierigkeiten stecken. Eine Ratenzahlungsvereinbarung sieht er als wichtiges Instrument, um drohende Stromsperren zu vermeiden und Zahlungsrückstände auszugleichen. Verbraucher sind hierdurch vor plötzlicher Abschaltung geschützt, die oft schon bei zwei verpassten Abschlägen und Rückständen ab 100 Euro drohen kann. Das OLG Düsseldorf hob zudem hervor, dass Ratenvereinbarungen von mindestens 24 Monaten erforderlich sind, während NEW diese zuvor auf 12 Monate begrenzte. Das Urteil lässt Raum für Revision, und NEW prüft derzeit die Begründung. Sollte diese rechtlich schlüssig sein, wird das Urteil umgesetzt, ansonsten erwägt das Unternehmen, vor den Bundesgerichtshof zu ziehen. Für Verbraucher ist das Urteil ein bestätigendes Signal, dass ihre Rechte gestärkt werden. Die Verbraucherzentrale bietet in diesem Zusammenhang weiterhin ihre Beratungsdienste an, um Zahlungsschwierigkeiten zu begegnen.